HRA 108485

AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH & Co. KG

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

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Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-05-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 67a IN 181/11 · AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 181/11
Wirksam am
13.11.2025
Registerbezug
Hamburg, HRA 108485
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 181/11

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 108485 eingetragenen AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH & Co. KG, Papenreye 11, 22453 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 105147 eingetragene AFS Verwaltungs GmbH, Papenreye 11, 22453 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Albrecht Fahrenwald

soll die Schlussverteilung stattfinden.

Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 2.645.397,32 EUR.

Zur Verteilung steht ein Betrag von 67.164,03 EUR.

Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin sowie Masseverbindlichkeiten, insbesondere in Form von Kontoführungsgebühren der kontoführenden Bank..

67a IN 181/11
Amtsgericht Hamburg, 13.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 67a IN 181/11 · AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 181/11
Wirksam am
23.10.2025
Registerbezug
Hamburg, HRA 108485
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 181/11

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 108485 eingetragenen AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH & Co. KG, Papenreye 11, 22453 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 105147 eingetragene AFS Verwaltungs GmbH, Papenreye 11, 22453 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Albrecht Fahrenwald

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
18.12.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der evtl. Prüfung weiterer nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67a IN 181/11
Amtsgericht Hamburg, 21.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 67a IN 181/11 · AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 181/11
Wirksam am
18.12.2020
Registerbezug
Hamburg, HRA 108485
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 181/11

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 108485 eingetragenen
AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH & Co. KG, Papenreye 11, 22453 Hamburg,
gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 105147 eingetragene AFS
Verwaltungs GmbH, Papenreye 11, 22453 Hamburg, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Albrecht Fahrenwald

wird die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen
Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sylvia Fiebig, Valentinskamp 70 / EMPORIO,
20355 Hamburg wie folgt festgesetzt:

Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 %
unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre
Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat.

Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2
Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV). Das verwaltete Vermögen betrug 54.336,52 EUR.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach EUR.

Davon stehen der vorläufigen Insolvenzverwalterin als Regelvergütung 25 % in
Höhe von EUR zu.

Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und
den Vergütungsantrag vom 08.12.2020 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im
Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die vorläufige
Insolvenzverwalterin nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen
Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert,
danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je
angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung
nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3
InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft,
wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das
Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00
EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG
gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/
Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.

Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei
Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in
deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.

Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der
Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren
Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere
Zeitpunkt.

Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
soll begründet werden.

Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:

Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 eingesehen werden.

67a IN 181/11
Amtsgericht Hamburg, 17.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 181/11 · AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 181/11
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Hamburg, HRA 108485

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 181/11 · AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 181/11
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Hamburg, HRA 108485

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 108485 AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH & Co. KG, Hamburg, Kajen 6-8, 20459 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 181/11) vom 26.07.2011 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverf…
AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH & Co. KG, Hamburg, Kajen 6-8, 20459 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 181/11) vom 26.07.2011 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 181/11 · AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 181/11
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Hamburg, HRA 108485

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 181/11 · AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 181/11
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Hamburg, HRA 108485

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 108485 AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH & Co. KG, Hamburg, Kajen 6-8, 20459 Hamburg.Geschäftsanschrift: Kajen 6-8, 20459 Hamburg.
AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH & Co. KG, Hamburg, Kajen 6-8, 20459 Hamburg.Geschäftsanschrift: Kajen 6-8, 20459 Hamburg.
Neueintragungen
HRA 108485 AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH & Co. KG, Hamburg (Kajen 6-8, 20459 Hamburg, Verwaltung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sowie erlaubnisfreie Treuhandgeschäfte und alle damit im Zusammenhang steh…
AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH & Co. KG, Hamburg (Kajen 6-8, 20459 Hamburg, Verwaltung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sowie erlaubnisfreie Treuhandgeschäfte und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft jeweils einzeln. Einem Gesellschafter kann durch Gesellschafterbeschluss Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Persönlich haftender Gesellschafter: AFS Verwaltungs GmbH, Hamburg (Hamburg HRB 105147), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 93 018) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.03.2008. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.