HRB 95907
AAEAA Phönix Möbel UG (haftungsbeschränkt)
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Robert-Bosch-Straße 9, 64331 WeiterstadtGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Weiterstadt
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 24.06.2020
- Datenstand
- 2025-10-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Müjdat Demir
Weiterstadt
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- AAEAA Phönix Möbel UG (haftungsbeschränkt) Roßdorf
Gegenstand des Unternehmens
Der Handelsbetrieb im Einkauf und Verkauf von Waren der 1. und 2. Wahl vom Hersteller (jedoch keine Gebrauchtwaren), insbesondere von Möbeln aller Art einschließlich Küchen, Küchenzubehör, Elektrogeräten, Teppichen, Matratzen, Heimtextilien einschließlich Gardinen, Dekoartikeln, Beleuchtungen und Smartphones einschließlich Provider Simkarten und -verträge.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 209/20 · AAEAA Phönix Möbel UG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 209/20
- Wirksam am
- 09.01.2026
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 95907
Der Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO).
Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter hat die Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Die Veröffentlichung dieser Anzeige ist erfolgt. Den Massegläubigern wurde die Anzeige der Masseunzulänglichkeit zugestellt.
Die Verfahrensbeteiligten wurden zu der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens gehört. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Nachdem der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse nach Maßgabe des § 209 Abs. 1 InsO verteilt hat, ist das Insolvenzverfahren gemäß § 211 Abs. 1 InsO einzustellen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 08.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 209/20 · AAEAA Phönix Möbel UG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 209/20
- Wirksam am
- 15.05.2025
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 95907
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 0 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 12.855,00 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 14.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 209/20 · AAEAA Phönix Möbel UG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 209/20
- Wirksam am
- 16.04.2025
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 95907
Amtsgericht Darmstadt, 16.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 209/20 · AAEAA Phönix Möbel UG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 209/20
- Wirksam am
- 25.01.2021
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 95907
UG, Robert-Bosch-Straße 9, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 95907), vertr.
d.: Müjdat Demir, Annastraße 9, 64331 Weiterstadt, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Darmstadt, 22.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 95907 HRB 95907: AAEAA Phönix Möbel UG (haftungsbeschränkt), Weiterstadt, Robert-Bosch-Straße 9, 64331 Weiterstadt. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 9 IN 209/20 · AAEAA Phönix Möbel UG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 209/20
- Wirksam am
- 17.06.2020
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 95907
9, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 95907), vertr. d.: Müjdat Demir,
Robert-Bosch-Straße 8, 64331 Weiterstadt, (Geschäftsführer), ist am 16.06.2020
um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Bidjan Payandeh, c/o Ernestus
Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H., Frankfurter Straße 14, 64283 Darmstadt, Tel.:
06151/30838-30, Fax: 06151/30838-31, E-Mail: payandeh@ernestus.eu.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.07.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 21.08.2020.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (10.07.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (21.08.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 16.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 95907 HRB 95907: AAEAA Phönix Möbel UG (haftungsbeschränkt), Weiterstadt, Annastraße 9, 64331 Weiterstadt. Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Straße 9, 64331 Weiterstadt.
HRB 95907 HRB 95907: AAEAA Phönix Möbel UG (haftungsbeschränkt), Roßdorf, Am Weihersbrunnen 5, 64380 Roßdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2017 mit Nachtrag vom 20.03.2017 hat die Änderung des Gesellschafts…
HRB 95907 HRB 95907: AAEAA Phönix Möbel UG (haftungsbeschränkt), Roßdorf, Am Weihersbrunnen 5, 64380 Roßdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 21.07.2016. Geschäftsansc…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.