HRA 97115

A & S Software John Wood e.K.

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Fürstenfeldbruck

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Fürstenfeldbruck
Datenstand
2024-05-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-05-05

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-05-05 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

7 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 97115 A & S Software John Wood e.K., Fürstenfeldbruck, Orlando-di-Lasso-Straße 4, 82256 Fürstenfeldbruck. (Entwicklung von Software, insbesondere von anwendungs- und systemorientierter Software sowie Beratung auf …
A & S Software John Wood e.K., Fürstenfeldbruck, Orlando-di-Lasso-Straße 4, 82256 Fürstenfeldbruck. (Entwicklung von Software, insbesondere von anwendungs- und systemorientierter Software sowie Beratung auf diesem Gebiet.). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Orlando-di-Lasso-Straße 4, 82256 Fürstenfeldbruck. Inhaber: Wood, John, Fürstenfeldbruck, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Verschmelzung der A & S Software GmbH, mit dem Sitz in Fürstenfeldbruck (Amtsgericht München HRB 99538) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.