HRB 7281
A.S.S. Verwaltungs GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Siegmund-Hiepe-Str. 2-4, 35578 WetzlarGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Wetzlar
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 23.03.2020
- Datenstand
- 2025-10-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Timm Hartwich
Offenbach am Main
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenTobias Tscherne
Messel
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Abrufstand 2025-10-08 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung eigenen Vermögens, das Halten von Beteiligungen sowie die Übernahme der Komplementärstelle in Personengesellschaften
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 3 IN 127/19 · A.S.S. Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
- Insolvenzgericht
- Wetzlar
- Aktenzeichen
- 3 IN 127/19
- Wirksam am
- 22.02.2025
- Registerbezug
- Wetzlar, HRB 7281
1. XXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXX Euro um 5 % vermindert zuzüglich
3. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
4. XXX Euro Auslagen zuzüglich
5. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
6. XXX Euro Gesamtbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.7.2024 und 20.02.2025 beantragte der Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Gemäß §§ 274 Abs. 1, 63 InsO i.V.m. § 12 InsVV steht dem Sachwalter eine Vergütung für die Dauer des Verfahrens zu.
Die Vergütung ist gemäß § 63 InsO, §§ 1 Abs. 1, 10, InsVV nach dem Schätzwert der Insolvenzmasse zum Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens zu berechnen.
Diese beträgt 4.276,27 EUR.
Daraus errechnet sich gemäß § 2 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von
in Höhe von XXX EUR.
eine
Gemäß § 12 Abs. 1 InsVV erhält der Sachwalter in der Regel 60 % der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung. War der Sachwalter bereits als vorläufiger Sachwalter tätig wird dieser Regelsatz grundsätzlich um 25 % erhöht (vgl. BGH vom 21.07.2019 - IX ZB 70/14, Beschluss vom 22.09.2016 - IX ZB 71/14).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Sachwaltung - im Gegensatz zur Insolvenzverwaltung - von vornherein ein einheitlicher Regelsatz (Regelsatz zuzüglich Zuschlag) gebildet wird, der die Tätigkeiten beider Verfahrensabschnitte angemessen vergütet.
Die Regelvergütung beträgt damit XXX EUR.
Mit der vorgenannten Regelvergütung ist allerdings die Tätigkeit in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Das vorliegende Verfahren ist jedoch gemessen an den beim hiesigen Insolvenzgericht anhängigen anderen Verfahren in Bezug auf die die Anforderungen an die Verwaltung, Verfahrensdurchführung, Dauer und den Schwierigkeitsgrad als unterdurchschnittlich zu bewerten, so dass Abschläge zur Regelvergütung gerechtfertigt sind.
Der Sachwalter berücksichtigt hier einen Abschlag von 5 %.
Für die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter wird dieser Regelsatz von 60 % der Insolvenzverwaltervergütung grundsätzlich um einen Zuschlag von 25% erhöht (vgl. obige Ausführung).
Da hier kein Zuschlag für die vorläufige Sachwaltervergütung geltendgemacht wird, wird der geltendgemachte Abschlag von 5 % in der Gesamtschau als angemessen betrachtet.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wetzlar, 20.02.2025.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7281 HRB 7281: A.S.S. Verwaltungs GmbH, Wetzlar, Siegmund-Hiepe-Str. 2-4, 35578 Wetzlar. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 3 IN 127/19 · A.S.S. Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
- Insolvenzgericht
- Wetzlar
- Aktenzeichen
- 3 IN 127/19
- Wirksam am
- 20.03.2020
- Registerbezug
- Wetzlar, HRB 7281
Siegmund-Hiepe-Straße 2-4, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 7281), vertr. d.: 1.
Timm Hartwich, Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer), 2. Tobias Tscherne, Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt
am Main, (Geschäftsführer), ist am 18.03.2020 um 14:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528
Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 370022-0, Fax: 069 / 370022-111, E-Mail:
frankfurt@brinkmann-partner.de.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die
Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Wetzlar ergibt sich aus
Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter
Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung
bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.05.2020
anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 15.06.2020.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276
S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung
(§ 272 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (04.05.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (15.06.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht,
keine Widersprüche erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar,
Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wetzlar, 20.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7281 HRB 7281: A.S.S. Verwaltungs GmbH, Wetzlar, Siegmund-Hiepe-Str. 2-4, 35578 Wetzlar. Nicht mehr Geschäftsführer: Jess, Christian, Frankfurt/M., *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Hartwich, Timm, Offen…
HRB 7281 HRB 7281: A.S.S. Verwaltungs GmbH, Wetzlar, Siegmund-Hiepe-Str. 2-4, 35578 Wetzlar. Nicht mehr Geschäftsführer: Achtzehnter, Peter, Büdingen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Jess, Christian, Frank…
HRB 7281 HRB 7281: A.S.S. Verwaltungs GmbH, Wetzlar, Industriestr. 14, 35580 Wetzlar. Geschäftsanschrift: Siegmund-Hiepe-Str. 2-4, 35578 Wetzlar.
HRB 7281 HRB 7281: A.S.S. Verwaltungs GmbH, Wetzlar, Industriestr. 14, 35580 Wetzlar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.04.2017. Geschäftsanschrift: Industriestr. 14, 35580 Wetzlar. G…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.