HRB 90232
A+S Dach- und Fassadenbau GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bensheim
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Registerdaten
- Sitz
- Bensheim
- Datenstand
- 2024-03-09
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 34/19 · A+S Dach- und Fassadenbau GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 34/19
- Wirksam am
- 27.02.2026
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 90232
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 27.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 9 IN 34/19 · A+S Dach- und Fassadenbau GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 34/19
- Wirksam am
- 10.11.2023
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 90232
Amtsgericht Darmstadt, 10.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 34/19 · A+S Dach- und Fassadenbau GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 34/19
- Wirksam am
- 12.10.2023
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 90232
Amtsgericht Darmstadt, 12.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 9 IN 34/19 · A+S Dach- und Fassadenbau GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 34/19
- Wirksam am
- 23.03.2023
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 90232
Amtsgericht Darmstadt, 23.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 9 IN 34/19 · A+S Dach- und Fassadenbau GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 34/19
- Wirksam am
- 02.06.2020
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 90232
Dach- und Fassadenbau GmbH, Nibelungenstraße 215, 64625 Bensheim (AG Darmstadt,
HRB 90232), vertr. d.: Adam Lucic, Nibelungenstraße 215, 64625 Bensheim,
(Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen
gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die
Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu
prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der
Ausschlussfrist bis zum 07.07.2020 erklärt werden. Danach wird das
Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 02.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 34/19 · A+S Dach- und Fassadenbau GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 34/19
- Wirksam am
- 15.08.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 90232
Fassadenbau GmbH, Nibelungenstraße 215, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB
90232), vertr. d.: Adam Lucic, Nibelungenstraße 215, 64625 Bensheim,
(Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass
die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Darmstadt, 15.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 34/19 · A+S Dach- und Fassadenbau GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 34/19
- Wirksam am
- 15.05.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 90232
Nibelungenstraße 215, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 90232), vertr. d.: Adam
Lucic, Nibelungenstraße 215, 64625 Bensheim, (Geschäftsführer), ist Termin zur
Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 18.06.2019, 10:00 Uhr, Zimmer
4.309, 4. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt Tagesordnung : 1.
Beschlussfassung zur Zustimmung zum Asset-Kaufvertrag mit der Vule Bau GmbH (§§
160, 162 InsO) und
2. Beschlussfassung zur Zustimmung hinsichtlich der Absicht des
Insolvenzverwalters Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert anhängig zu
machen, aufzunehmen und abzulehnen sowie Vergleiche und Schiedsverträge
schließen zu dürfen.
Hinweis:
Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt,
15.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 34/19 · A+S Dach- und Fassadenbau GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 34/19
- Wirksam am
- 25.04.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 90232
Fassadenbau GmbH, Nibelungenstraße 215, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB
90232), vertr. d.: Adam Lucic, Nibelungenstraße 215, 64625 Bensheim,
(Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden
auf:
X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X EUR Auslagen zuzüglich
X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Bert, Trebing & Bert
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hanauer Landstraße 148a, 60314 Frankfurt am
Main, Tel.: 069/15051-555, Fax: 069/15051-539, E-Mail: office@trebing-bert.de,
Internet: www.trebing-bert.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des
Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 17.01.2019 angeordnet. Nach
§ 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters
besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung
des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil
der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der
Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang
der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe
von 116.124,66 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter
steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 35 % festgesetzt wird.
Regelmäßig ist einem vorläufigen Insolvenzverwalter ein Bruchteil von 25% der
Vergütung eines Insolvenzverwalters zuzusprechen. Nachdem im Rahmen des
vorläufigen Insolvenzverfahrens geprüft werden musste, ob bzw. inwieweit der
noch nicht eingestellte, aber ruhende Geschäftsbetrieb - insbesondere im
Hinblick auf die noch nicht abgeschlossenen Aufträge - wiederaufzunehmen war,
ist die Anhebung dieses Regelbruchteils von 25% auf 35% zur angemessenen
Entgeltung der Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters notwendig bzw.
gerechtfertigt.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen
die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15,
64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 25.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 34/19 · A+S Dach- und Fassadenbau GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 34/19
- Wirksam am
- 20.03.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 90232
Fassadenbau GmbH, Nibelungenstraße 215, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB
90232), vertr. d.: Adam Lucic, Nibelungenstraße 215, 64625 Bensheim,
(Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und
Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten
Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 11.04.2019. Der
Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
Amtsgericht Darmstadt, 19.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 90232 HRB 90232: A+S Dach- und Fassadenbau GmbH, Bensheim, Nibelungenstraße 215, 64625 Bensheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 9 IN 34/19 · A+S Dach- und Fassadenbau GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 34/19
- Wirksam am
- 01.03.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 90232
Nibelungenstraße 215, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 90232), vertr. d.: Adam
Lucic, Nibelungenstraße 215, 64625 Bensheim, (Geschäftsführer), ist am
01.03.2019 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ulrich Bert, Trebing & Bert
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hanauer Landstraße 148a, 60314 Frankfurt am
Main, Tel.: 069/15051-555, Fax: 069/15051-539, E-Mail: office@trebing-bert.de,
Internet: www.trebing-bert.de.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.03.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 08.05.2019.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (27.03.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (08.05.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 34/19 · A+S Dach- und Fassadenbau GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 34/19
- Wirksam am
- 17.01.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 90232
der A+S Dach- und Fassadenbau GmbH, Nibelungenstraße 215, 64625 Bensheim (AG
Darmstadt, HRB 90232), vertr. d.: Adam Lucic, Nibelungenstraße 215, 64625
Bensheim, (Geschäftsführer), ist am 17.01.2019 um 13.00 Uhr gegen die
Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Bert, Trebing & Bert
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hanauer Landstraße 148a, 60314 Frankfurt am
Main, Tel.: 069/15051-555, Fax: 069/15051-539, E-Mail: office@trebing-bert.de,
Internet: www.trebing-bert.de bestellt worden.
Amtsgericht Darmstadt, 17.01.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 90232 A+S Dach- und Fassadenbau GmbH, Bensheim, Nibelungenstraße 215, 64625 Bensheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2011. Geschäftsanschrift: Nibelungenstraße 215, 64625 Ben…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.