HRB 205362

A & R Bauträger GmbH

Amtsgericht Aurich · Niedersachsen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Moormerland

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Registerdaten

Sitz
Moormerland
Datenstand
2024-03-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-21

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 17/21 · A & R Bauträger GmbH · Insolvenzgericht Leer (Ostfriesland)
Insolvenzgericht
Leer (Ostfriesland)
Aktenzeichen
8 IN 17/21
Wirksam am
29.08.2024
Registerbezug
Aurich, HRB 205362
8 IN 17/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & R Bauträger GmbH, Mühlenstraße 20, 26802 Moormerland (AG Aurich, HRB 205362), vertr. d.: Michelle Abeln, Barkring 11, 26802 Moormerland, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Ist der Beschluss vom 22.08.2024 dahingehend ergänzt worden, dass der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt wurde

Donnerstag, 26.09.2024, 10:15 Uhr, Saal 101, Amtsgericht Leer, Wörde 5, 26789 Leer.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Leer, 29.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 17/21 · A & R Bauträger GmbH · Insolvenzgericht Leer (Ostfriesland)
Insolvenzgericht
Leer (Ostfriesland)
Aktenzeichen
8 IN 17/21
Wirksam am
23.08.2024
Registerbezug
Aurich, HRB 205362
8 IN 17/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & R Bauträger GmbH, Mühlenstraße 20, 26802 Moormerland (AG Aurich, HRB 205362), vertr. d.: Michelle Abeln, Barkring 11, 26802 Moormerland, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

26.09.2024.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Leer, Wörde 5, 26789 Leer einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Leer, 22.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 17/21 · A & R Bauträger GmbH · Insolvenzgericht Leer (Ostfriesland)
Insolvenzgericht
Leer (Ostfriesland)
Aktenzeichen
8 IN 17/21
Wirksam am
07.07.2021
Registerbezug
Aurich, HRB 205362
8 IN 17/21: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der A & R Bauträger GmbH, Mühlenstraße 20, 26802 Moormerland (AG Aurich, HRB 205362), vertr. d.: Michelle Abeln, Barkring 11, 26802 Moormerland, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Leer, 06.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 205362 HRB 205362: A & R Bauträger GmbH, Moormerland, Mühlenstraße 20, 26802 Moormerland. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leer vom 02.06.2021 (8 IN 17/21) ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfah…
HRB 205362: A & R Bauträger GmbH, Moormerland, Mühlenstraße 20, 26802 Moormerland. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leer vom 02.06.2021 (8 IN 17/21) ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 17/21 · A & R Bauträger GmbH · Insolvenzgericht Leer (Ostfriesland)
Insolvenzgericht
Leer (Ostfriesland)
Aktenzeichen
8 IN 17/21
Wirksam am
03.06.2021
Registerbezug
Aurich, HRB 205362
8 IN 17/21: Über das Vermögen der A & R Bauträger GmbH, Mühlenstraße 20, 26802
Moormerland (AG Aurich, HRB 205362), vertr. d.: Michelle Abeln, Barkring 11,
26802 Moormerland, (Geschäftsführerin), ist am 02.06.2021 um 11:12 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hanken, Wallstraße 1, 26603
Aurich (Ostfriesland), Tel.: 04941/9949926, Fax: 04941/9949925, E-Mail:
info@rechtsanwaelte-hanken.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangige Forderungen nach
§ 39 InsO bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum
13.07.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 03.08.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung,
vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (13.07.2021)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (03.08.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Leer, Wörde
5, 26789 Leer einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Leer, 02.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 205362 HRB 205362: A & R Bauträger GmbH, Moormerland, Mühlenstraße 20, 26802 Moormerland. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2019 Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2020 hat …
HRB 205362: A & R Bauträger GmbH, Moormerland, Mühlenstraße 20, 26802 Moormerland. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2019 Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Kluse (bisher Amtsgericht Osnabrück HRB 214104) nach Moormerland beschlossen. Sitz verlegt, nun: Änderung zur Geschäftsanschrift: Mühlenstraße 20, 26802 Moormerland. Gegenstand: Projektierung und Durchführung von Bauvorhaben aller Art einschließlich der damit verbundenen Planungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Rüschen, Günter, Kluse, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Abeln, Michelle, Leer, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.