HRB 27014
A.Oyen - Logistik für Presse & Werbung UG (haftungsbeschränkt)
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Koblenzer Weg 3, 56295 LonnigGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Lonnig
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 22.03.2024
- Datenstand
- 2025-09-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2025-09-27 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der genehmigungsfreie Güterkraftverkehr, insbesondere der Transport von Presse- und Werbeerzeugnissen und damit zusammenhängende Planungs- und Lagerarbeiten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 7 IN 106/21 · A. Oyen - Logistik für Presse und Werbung UG · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 106/21
- Wirksam am
- 12.12.2022
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 27014
vertreten durch: Andreas Oyen, Koblenzer Weg 3, 56295 Lonnig, (Geschäftsführer), ist ein V o r s c h u s s
auf die Vergütung des vorläufigen Verwalters wie folgt festgesetzt auf:
1. ??? € Nettovergütung nach § 11 InsVV
2. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. ??? € Auslagen zuzüglich
4. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
5. ??? € Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Norman Häring, c/o Tiefenbacher Rechtsanwälte, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 11.02.2022 angeordnet; das Verfahren wurde am 01.04.2022 eröffnet. Die vorläufige Verwaltung dauerte mithin etwa 7 Wochen.
Dem vorläufigen Verwalter steht daher eine Vergütung zu. Der Wert der zur Berechnung der Vergütung vom vorläufigen Verwalter verwalteten Masse während des Insolvenzeröffnungsverfahrens steht noch nicht zur hinreichenden Überzeugung des Gerichts fest. Daher erfolgt auf ausdrücklichen Antrag des vorläufigen Verwalters zunächst eine Vorschussgewährung.
Gemäß den Entscheidungen des BGH - IX ZB 104/05 - vom 13.7.2006 und IX ZB 129/08 vom 04.02.2010 steht dem vorläufigen Verwalter ebenfalls die Mindestvergütung des endgültigen Verwalter nach § 2 II InsVV, allerdings unter Berücksichtigung der Anzahl aller im vorläufigen Verfahren tatsächlich und nicht nur potentiell existenten Gläubiger, ohne dass sich der Verwalter mit den Forderungen konkret hätte beschäftigen müssen, zu.
Gemäß § 2 II InsVV würde jedoch ein endgültiger Verwalter bei 14 Gläubigern nach Tabelle mindestens 1.610,-- € erhalten.
Der Auslagenersatz ergibt sich aus § 8 InsVV (15 % der Vergütung im ersten Jahr der vorläufigen Verwaltung, höchstens jedoch 250,-- Euro je angefangenen Monat).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung ist der Rechtsbehelf der befristeten Erinnerung gegeben (streitig!). Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.
Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem unterfertigten Gericht an.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen..
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 09.12.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 27014 HRB 27014: A.Oyen - Logistik für Presse & Werbung UG (haftungsbeschränkt), Lonnig, Koblenzer Weg 3, 56295 Lonnig. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 7 IN 106/21 · A. Oyen - Logistik für Presse und Werbung UG · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 106/21
- Wirksam am
- 05.04.2022
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 27014
Über das Vermögen A. Oyen - Logistik für Presse und Werbung UG, Koblenzer Straße 3, 56295 Lonnig (AG Koblenz, HRB 27014),
vertreten d. Andreas Oyen, Koblenzer Weg 3, 56295 Lonnig (Geschäftsführer), wird am 01.04.2022 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Norman Häring, c/o Tiefenbacher Rechtsanwälte, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/63198602, Fax: 069/63198615, E-Mail: haering@tiefenbacher.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 30.04.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO.)
Berichtstermin am Montag, 16.05.2022, 14:00 Uhr, Saal 112, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen zur Entscheidung über die Beibehaltung oder Neuwahl des Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten,
welche da sind:
* die Person des Verwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
* eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen oder im Ganzen an besonders interessierte Personen
(§ 162 InsO);
hier: Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin (materielle und immaterielle Vermögenswerte) im Ganzen an den alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer, Herrn Andreas Oyen, Koblenzer Weg 3, 56295 Lonnig zu folgenden Konditionen:
a) für den Kundenstamm und die Geschäftsbeziehungen zahlt der Erwerber Andreas Oyen 8.000,-- € an die Masse und
b) für die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens zahlt der Erwerber Andreas Oyen weitere 2.000,-- € an die Masse;
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO), insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen oder im Ganzen, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines konkreten und anstehenden Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO);
* Zahlung von Unterhalt an den Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO).
* Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Hinweise:
a) Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
b) Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig (etwa mangels Teilnahme von Gläubigern), so gilt eine Zustimmung im Rahmen der §§ 160, 162 InsO als erteilt(§ 160 I 3 InsO). Weiter gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden.
Soweit Gläubiger die Übertragung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin an den Gesellschafter und Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin Andreas Oyen nicht dulden wollen oder aber Selbige auf jeden Fall befürworten, wird entsprechende Teilnahme an der Gläubigerversammlung angeregt, da bei Beschlussunfähigkeit der Gläubigerversammlung mangels Gläubigerteilnahme, der Verwalter als ermächtigt gilt, den Geschäftsbetrieb an Herrn Andreas Oyen zu veräußern.
Prüfungstermin am Montag, 16.05.2022, 14:00 Uhr, Saal 112, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Amtsgericht Mayen, 04.04.2022 .
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 106/21 · A. Oyen - Logistik für Presse und Werbung UG · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 106/21
- Wirksam am
- 11.02.2022
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 27014
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 11.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 27014 HRB 27014: A.Oyen - Logistik für Presse & Werbung UG (haftungsbeschränkt), Lonnig, Koblenzer Weg 3, 56295 Lonnig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.09.2019. Geschäftsanschrif…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.