HRA 9943

A. Ollig GmbH & Co. KG

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Köhlstr. 19, 50827 Köln

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Köln
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
14.01.2016
Datenstand
2025-09-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

A. Ollig GmbH

Köln

Kommanditist(in)

Joachim Josef Wilhelm Ollig

Köln

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-06

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 74 IN 228/15 · A. Ollig GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
74 IN 228/15
Wirksam am
30.07.2026
Registerbezug
Köln, HRA 9943
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 228/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 9943 eingetragenen A. Ollig GmbH & Co. KG, Köhlstr. 19, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 8813 eingetragenen Herrn Rechtsanwalt Dr. Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Ollig, Ignystr. 45, 50858 Köln

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 2.212.896,96 € zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 165 % des Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 29.04.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1201 eingesehen werden.

74 IN 228/15
Amtsgericht Köln, 23.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 74 IN 228/15 · A. Ollig GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
74 IN 228/15
Wirksam am
30.07.2026
Registerbezug
Köln, HRA 9943
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 228/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 9943 eingetragenen A. Ollig GmbH & Co. KG, Köhlstr. 19, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 8813 eingetragenen Herrn Rechtsanwalt Dr. Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Ollig, Ignystr. 45, 50858 Köln

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 3.904.704,28 EUR.

Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 747.247,99 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1201 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

74 IN 228/15
Amtsgericht Köln, 30.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 74 IN 228/15 · A. Ollig GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
74 IN 228/15
Wirksam am
30.07.2026
Registerbezug
Köln, HRA 9943
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 228/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 9943 eingetragenen A. Ollig GmbH & Co. KG, Köhlstr. 19, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Rechtsanwalt Dr. Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Ollig, Ignystr. 45, 50858 Köln,

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Breymann, Thomas, Danziger Straße 43, 41063 Mönchengladbach

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
24.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
l zum Prüfbericht des Sachverständigen
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und der Prüfbericht des Sachverständigen liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1201 aus.
Dort sind ab dem 01.09.2026 auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

74 IN 228/15
Amtsgericht Köln, 23.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 9943 HRA 9943: A. Ollig GmbH & Co. KG, Köln, Köhlstr. 19, 50827 Köln. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (74 IN 228/15) vom 01.01.2016 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Di…
HRA 9943: A. Ollig GmbH & Co. KG, Köln, Köhlstr. 19, 50827 Köln. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (74 IN 228/15) vom 01.01.2016 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

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