HRB 7057

A.nettes Modehaus GmbH

Amtsgericht Siegburg · Nordrhein-Westfalen

Geschlossenes Registerblatt 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Königswinter

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Registerdaten

Sitz
Königswinter
Datenstand
2025-10-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-22

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

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Veränderungen
HRB 7057 HRB 7057: A.nettes Modehaus GmbH, Königswinter, Dollendorfer Straße 4, 53639 Königswinter-Oberpleis. Nach Namensänderung nunmehr Geschäftsführer: Faller, Annette, Königswinter, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungs…
HRB 7057: A.nettes Modehaus GmbH, Königswinter, Dollendorfer Straße 4, 53639 Königswinter-Oberpleis. Nach Namensänderung nunmehr Geschäftsführer: Faller, Annette, Königswinter, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Eingetreten als Geschäftsführer: Faller, Michael Oliver, Königswinter, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 7057 HRB 7057: A.nettes Modehaus GmbH, Königswinter, Dollendorfer Straße 4, 53639 Königswinter-Oberpleis. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungsplanes vom 20.08.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ih…
HRB 7057: A.nettes Modehaus GmbH, Königswinter, Dollendorfer Straße 4, 53639 Königswinter-Oberpleis. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungsplanes vom 20.08.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2015 Teile ihres Vermögens, namentlich den Teilbetrieb "Ladenlokal Markt 12, 53604 Bad Honnef", im Wege der Abspaltung zur Neugründung auf die das Frauenzimmer GmbH mit Sitz in Bad Honnef (Amtsgericht Siegburg, HRB 13634) übertragen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.