HRB 134210

A.M. - Kran Wind GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 15 IN 12/19 · A.M. - Kran Wind GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 12/19
Wirksam am
23.11.2021
Registerbezug
Berlin, HRB 134210
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
A.M. - Kran Wind GmbH (Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 134210 B), Geschäftszweig: Durchführung von Schwertransporten, insbes. von Windkraftanlagen u.a. , OT Heinersdorf, Schwedter Landstraße 30, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maciej Gozdzik, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Agnieszka Warylo-Gozdzik,
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Matthias Matuschewski , Nürnberger Straße 49, 10789 Berlin -
wird
Herrn Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff,
Friedrich-Ebert-Straße 36,
14469 Potsdam
vorläufiger Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein Entgelt wie folgt festgesetzt:
Der Vergütung gemäß § 11 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde das Vermögen in Höhe von 0,00 EUR zugrunde gelegt, da sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens hierauf erstreckt. Es war daher die Mindestvergütung des § 2 Abs. 2 InsVV in der Fassung vom 07.10.2004 unter Berücksichtigung von 60 bekannten Gläubigern zu berücksichtigen (BGH, IX ZB 104/05 und BGH, IX B 129/08). Die Auslagen gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurden ebenfalls festgesetzt.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art 103g EGInsO).
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 22. November 2021
15 IN 12/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 12/19 · A.M. - Kran Wind GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 12/19
Wirksam am
02.09.2019
Registerbezug
Berlin, HRB 134210
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
A.M. - Kran Wind GmbH (Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB
134210 B), Geschäftszweig: Durchführung von Schwertransporten, insbes. von
Windkraftanlagen u.a. , OT Heinersdorf, Schwedter Landstraße 30, 16303 Schwedt/
Oder, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maciej Gozdzik, Sowia 42,
70-792 Szczecin, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Agnieszka
Warylo-Gozdzik, Sowia 42, 70-792 Szczecin
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christian Seifert, Potsdamer Straße
50, 14163 Berlin -
ist am 28.08.2019 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass
Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Neuruppin, den 29. August 2019
15 IN 12/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 134210 B HRB 134210 B: A.M. - Kran Wind GmbH, Berlin, Schwedter Landstraße 30, 16303 Schwedt OT Heinersdorf. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 N…
HRB 134210 B: A.M. - Kran Wind GmbH, Berlin, Schwedter Landstraße 30, 16303 Schwedt OT Heinersdorf. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 12/19 · A.M. - Kran Wind GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 12/19
Wirksam am
27.05.2019
Registerbezug
Berlin, HRB 134210
- auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
Über das Vermögen der
A.M. - Kran Wind GmbH (Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB
134210 B), OT Heinersdorf, Schwedter Landstraße 30, 16303 Schwedt/Oder,
vertreten durch die Geschäftsführer Maciej Gozdzik, Sowia 42, 70-792 Szczecin
und Agnieszka Warylo-Gozdzik, Sowia 42, 70-792 Szczecin
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christian Seifert, Potsdamer Straße
50, 14163 Berlin - Geschäftszweig: Durchführung von Schwertransporten, insbes.
von Windkraftanlagen u.a. wird am 27.05.2019, um 12:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Christian Graf
Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam. Es wird für das
Hauptverfahren das mündliche Verfahren angeordnet. Der Schuldnerin wird die
Verfügung über Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, verboten. Das Recht
der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und
über es zu verfügen, geht auf den ernannten Insolvenzverwalter über. Die
Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 24.07.2019
bei dem Insolvenzverwalter unter Beifügung der die Forderungen belegenden
Urkunden in Abdruck anzumelden. Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem
Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet
für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen
gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin
zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Termin zur
Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
ist am Freitag, 23. August 2019, 10:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816
Neuruppin, Saal 325 (Berichts- und Prüftermin). Der Termin dient zugleich zur
möglichen Beschlussfassung der Gläubiger über:
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57)
- Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§
157 InsO)
- besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159
InsO)
- abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der
Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)

Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von
Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im Termin
vorzulegen.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in
elektronischer Form eingelegt werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
(Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines
EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass,
elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich.
Gegebenenfalls kann sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen
Gerichtstagen verweigert werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann
bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen.
Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal
erscheinen.
Als Behördenvertreter, Betreuer, Polizeibeamter, Rechtsanwalt/Notar halten Sie
bitte ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder
sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen
Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Neuruppin, den 27.05.2019
15 IN 12/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 12/19 · A.M. - Kran Wind GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 12/19
Wirksam am
10.05.2019
Registerbezug
Berlin, HRB 134210
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der A.M. Kran Wind GmbH (Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB
134210 B), Schwedter Landstraße 30, 16303 Schwedt/Oder OT Heinersdorf,
vertreten durch die Geschäftsführer Maciej Gozdzik, Sowia 42, 70-792 Szczecin
und Warylo-Gozdzik, Gwiazdzista 16, 70-753 Szczecin
ist heute, am 10. Mai 2019, um 08:40 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff,
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam bestellt. Verfügungen der Schuldnerin
über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen, soweit nicht deren Abtretung offengelegt
wurde. Er wird ermächtigt, Auskünfte über die Vermögenslage der Schuldnerin bei
Dritten (Banken, Versicherungen, Behörden, Vertragspartnern usw.) einzuholen.
Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in
elektronischer Form eingelegt werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 10. Mai 2019
15 IN 12/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 134210 B HRB 134210 B: A.M. - Kran Wind GmbH, Berlin, Schwedter Landstraße 30, 16303 Schwedt OT Heinersdorf. Geschäftsführer: 3. Warylo-Gozdzik, Agnieszka, geb. Warylo, *XX.XX.XXXX, Szczecin/Polen; mit der Befugnis d…
HRB 134210 B: A.M. - Kran Wind GmbH, Berlin, Schwedter Landstraße 30, 16303 Schwedt OT Heinersdorf. Geschäftsführer: 3.
Warylo-Gozdzik, Agnieszka, geb. Warylo, *XX.XX.XXXX, Szczecin/Polen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 134210 B HRB 134210 B: A.M. - Kran Wind GmbH, Berlin, Schwedter Landstraße 30, 16303 Schwedt OT Heinersdorf. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.10.2014 ist der Gesellschaftsvertrag insge…
HRB 134210 B: A.M. - Kran Wind GmbH, Berlin, Schwedter Landstraße 30, 16303 Schwedt OT Heinersdorf. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.10.2014 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
Veränderungen
HRB 134210 B A.M. - Kran Wind GmbH, Berlin, Schwedter Landstraße 30, 16303 Schwedt OT Heinersdorf. Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Warylo-Gozdzik, Agnieszka.
A.M. - Kran Wind GmbH, Berlin, Schwedter Landstraße 30, 16303 Schwedt OT Heinersdorf. Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Warylo-Gozdzik, Agnieszka.
Veränderungen
HRB 134210 B A.M. - Kran Wind GmbH, Berlin, Schwedter Landstraße 30, 16303 Schwedt OT Heinersdorf. Stamm- bzw. Grundkapital: 525.000,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.02.2012 ist das…
A.M. - Kran Wind GmbH, Berlin, Schwedter Landstraße 30, 16303 Schwedt OT Heinersdorf. Stamm- bzw. Grundkapital: 525.000,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.02.2012 ist das Stammkapital um 500.000,00 EUR auf 525.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 3 (Stammkapital)..
Neueintragungen
HRB 134210 B A.M. - Kran Wind GmbH, Berlin, Schwedter Landstraße 30, 16303 Schwedt OT Heinersdorf. Firma: A.M. - Kran Wind GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Schwedter Landstraße 30, 16303 Schwe…
A.M. - Kran Wind GmbH, Berlin, Schwedter Landstraße 30, 16303 Schwedt OT Heinersdorf. Firma: A.M. - Kran Wind GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Schwedter Landstraße 30, 16303 Schwedt OT Heinersdorf Gegenstand: Die Durchführung von Schwertransporten, insbesondere von Windkraftanlagen sowie alle anderen zum Betrieb einer Spedition bzw. eines Transportunternehmens gehörenden Tätigkeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Gozdzik, Maciej Stanislaw, *XX.XX.XXXX, Szczecin/Polen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Warylo-Gozdzik, Agnieszka, *XX.XX.XXXX, Szczecin/Polen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.04.2011.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.