HRB 505607

A.I.P. Architektur und Ingenieurwesen Planungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Pforzheim

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Registerdaten

Sitz
Pforzheim
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-11

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 119/22 · A.I.P. Architektur- und Ingenieurwesen Planungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Pforzheim
Insolvenzgericht
Pforzheim
Aktenzeichen
2 IN 119/22
Wirksam am
03.03.2026
Registerbezug
Mannheim, HRB 505607
2 IN 119/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

A.I.P. Architektur- und Ingenieurwesen Planungsgesellschaft mbH, Karlsruher Str. 87 a, 75179 Pforzheim, vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Metzenbauer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 505607
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Andreas Wille, Obere Rodstraße 12, 75173 Pforzheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 27.02.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.507,37 EUR auszugehen.
Die Mindestvergütung war gemäß § 2 Abs. 2 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
75175 Pforzheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
75175 Pforzheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 03.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 505607 HRB 505607: A.I.P. Architektur und Ingenieurwesen Planungsgesellschaft mbH, Pforzheim, Karlsruher Str. 87 A, 75179 Pforzheim. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsve…
HRB 505607: A.I.P. Architektur und Ingenieurwesen Planungsgesellschaft mbH, Pforzheim, Karlsruher Str. 87 A, 75179 Pforzheim. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Dauer, Geschäftsjahr) beschlossen.
Veränderungen
HRB 505607 HRB 505607:A.I.P. Architektur und Ingenieurwesen Planungsgesellschaft mbH, Pforzheim, Bismarckstr. 39, 75179 Pforzheim.Änderung der Geschäftsanschrift: Karlsruher Str. 87 A, 75179 Pforzheim.
HRB 505607:A.I.P. Architektur und Ingenieurwesen Planungsgesellschaft mbH, Pforzheim, Bismarckstr. 39, 75179 Pforzheim.Änderung der Geschäftsanschrift: Karlsruher Str. 87 A, 75179 Pforzheim.
Berichtigungen
HRB 505607 A.I.P. Architektur und Ingenieurwesen Planungsgesellschaft mbH, Pforzheim, Yorckstr. 13, 75177 Pforzheim. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Bismarckstr. 39, 75179 Pforzheim.
A.I.P. Architektur und Ingenieurwesen Planungsgesellschaft mbH, Pforzheim, Yorckstr. 13, 75177 Pforzheim. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Bismarckstr. 39, 75179 Pforzheim.
Veränderungen
HRB 505607 A.I.P. Architektur und Ingenieurwesen Planungsgesellschaft mbH, Pforzheim, Yorckstr. 13, 75177 Pforzheim. Geschäftsanschrift: Yorckstr. 13, 75177 Pforzheim. Ausgeschieden und neu bestellt als Geschäftsführer…
A.I.P. Architektur und Ingenieurwesen Planungsgesellschaft mbH, Pforzheim, Yorckstr. 13, 75177 Pforzheim. Geschäftsanschrift: Yorckstr. 13, 75177 Pforzheim. Ausgeschieden und neu bestellt als Geschäftsführer: Metzenbauer, Wolfgang, Pforzheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Löschungsankündigungen
HRB 505607 Das Gericht beabsichtigt, nachfolgende Gesellschaften wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 141 a FGG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsic…
Das Gericht beabsichtigt, nachfolgende Gesellschaften wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 141 a FGG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
A.I.P. Architektur und Ingenieurwesen Planungsgesellschaft mbH, Pforzheim (Yorckstr. 13, 75177 Pforzheim).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.