HRB 122939

A. CAN GmbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 67b IN 215/17 · A. CAN GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 215/17
Wirksam am
05.12.2023
Registerbezug
Hamburg, HRB 122939
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 215/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 122939 eingetragenen A. CAN GmbH, Neue Straße 49, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ali Kahveci

soll die Schlussverteilung stattfinden.

Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 69.590,21 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 18.251,79 EUR.

Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.

67b IN 215/17
Amtsgericht Hamburg, 05.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 67b IN 215/17 · A. CAN GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 215/17
Wirksam am
30.11.2023
Registerbezug
Hamburg, HRB 122939
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 215/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 122939 eingetragenen A. CAN GmbH, Neue Straße 49, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ali Kahveci

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass das weitere Verfahren mündlich durchgeführt wird.
II.
wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin)
¿ zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters;
¿ zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
¿ zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
¿ zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf

Donnerstag, 25.01.2024, 09:40 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67b IN 215/17
Amtsgericht Hamburg, 23.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67b IN 215/17 · A. CAN GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 215/17
Wirksam am
22.02.2021
Registerbezug
Hamburg, HRB 122939
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 215/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 122939 eingetragenen
A. CAN GmbH, Neue Straße 49, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Ali Kahveci

sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im
schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 19.03.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen
werden spätestens ab dem 26.02.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

67b IN 215/17
Amtsgericht Hamburg, 19.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 122939 HRB 122939: A. CAN GmbH, Hamburg, Neue Straße 49, 21073 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67 b IN 215/17) vom 14.11.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffne…
HRB 122939: A. CAN GmbH, Hamburg, Neue Straße 49, 21073 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67 b IN 215/17) vom 14.11.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67b IN 215/17 · A. CAN GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 215/17
Wirksam am
15.11.2017
Registerbezug
Hamburg, HRB 122939
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 215/17

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 122939 eingetragenen
A. CAN GmbH, Neue Straße 49, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Ali Kahveci,

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens Hoch- und Tiefbau, Export und
Import von Waren aller Art mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Waren,
insbesondere Baumaterialien, der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen
einschließlich des Handels mit Lebensmitteln, Druckerzeugnissen und Tabakwaren
sowie der Handel von türkischen Erzeugnissen.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.11.2017, um 10:35
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 31.08.2017 bei Gericht eingegangenen
Antrags einer Gläubigerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Joachim Büttner, Osdorfer
Landstraße 230, 22549 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.01.2018 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird
schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist

der 12.02.2018.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei
Gericht einreichen

* zur Person des Insolvenzverwalters,

* zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
und gegebenenfalls:
* zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),
* zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

* zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):

die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,

die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,

die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,

die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,

die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,
* zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§162, 163 InsO),
* zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
* zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).

Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des
Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten
Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs.
1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens
ab dem 22.01.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
(4. Stock im Anbau) niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung
bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der
sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist
bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in
deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

67b IN 215/17

Amtsgericht Hamburg, 14.11.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67b IN 215/17 · A. CAN GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 215/17
Wirksam am
16.10.2017
Registerbezug
Hamburg, HRB 122939
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 215/17

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 122939 eingetragenen
A. CAN GmbH, Neue Straße 49, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Ali Kahveci

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens Hoch- und Tiefbau, Export und
Import von Waren aller Art mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Waren,
insbesondere Baumaterialien, der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen
einschließlich des Handels mit Lebensmitteln, Druckerzeugnissen und Tabakwaren
sowie der Handel von türkischen Erzeugnissen.

ist am 16.10.2017, um 10:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Joachim Büttner, Osdorfer
Landstraße 230, 22549 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67b IN 215/17
Amtsgericht Hamburg, 16.10.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 122939 HRB 122939:A. CAN GmbH, Hamburg, Neue Straße 49, 21073 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer…
HRB 122939:A. CAN GmbH, Hamburg, Neue Straße 49, 21073 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens Hoch- und Tiefbau, Export und Import von Waren aller Art mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Waren, insbesondere Baumaterialien, der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen einschließlich des Handels mit Lebensmitteln, Druckerzeugnissen und Tabakwaren sowie der Handel von türkischen Erzeugnissen.
Neueintragungen
HRB 122939 A. CAN GmbH, Hamburg, Neue Straße 49, 21073 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.04.2012. Geschäftsanschrift: Neue Straße 49, 21073 Hamburg. Gegenstand: Hoch- und Tiefb…
A. CAN GmbH, Hamburg, Neue Straße 49, 21073 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.04.2012. Geschäftsanschrift: Neue Straße 49, 21073 Hamburg. Gegenstand: Hoch- und Tiefbau, Export und Import von Waren aller Art mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Waren, insbesondere Baumaterialien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Kahveci, Ali, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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