HRB 40102

A. Buettner GmbH

Amtsgericht Nürnberg · Bayern

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Albert-Büttner-Str. 11, 91207 Lauf a.d. Pegnitz

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Lauf a.d. Pegnitz
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
14.11.2023
Datenstand
2025-02-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Maximilian Pluta

Pullach i. Isartal

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. ABL GmbH Lauf a.d. Pegnitz

Gegenstand des Unternehmens

Die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und die Wartung von Gegenständen aller Art auf dem Gebiet Elektrotechnik.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 776/23 · ABL GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 776/23
Wirksam am
29.04.2026
Registerbezug
Nürnberg, HRB 40102
IN 776/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ABL GmbH, Albert-Büttner-Straße 11, 91207 Lauf, vertreten durch die Geschäftsführer Schlutius Ferdinand Johannes Christian, Dr. Schlutius Stefan Haimo Karl und Spiller-Schlutius Sabine Christina, geb. Spiller
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 40102
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Pluta Maximilian, Radlkoferstraße 2, 81373 München, Gz.: 616-230017-1/MPL/DB

1. Die Prüfung der bis 26.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.

2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 28.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 776/23 · ABL GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 776/23
Wirksam am
18.12.2024
Registerbezug
Nürnberg, HRB 40102
IN 776/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ABL GmbH, Albert-Büttner-Straße 11, 91207 Lauf, vertreten durch die Geschäftsführer Schlutius Ferdinand Johannes Christian, Dr. Schlutius Stefan Haimo Karl und Spiller-Schlutius Sabine Christina, geb. Spiller
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 40102
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Pluta Maximilian, Barthstraße 16, 80339 München, Gz.: 616-230017-1/MPL/DB

1. Die Prüfung der bis 14.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 933 - 1022 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 17.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 776/23 · ABL GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 776/23
Wirksam am
13.05.2024
Registerbezug
Nürnberg, HRB 40102
IN 776/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ABL GmbH, Albert-Büttner-Straße 11, 91207 Lauf, vertreten durch die Geschäftsführer Schlutius Ferdinand Johannes Christian, Dr. Schlutius Stefan Haimo Karl und Spiller-Schlutius Sabine Christina, geb. Spiller
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 40102
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Pluta Maximilian, Barthstraße 16, 80339 München, Gz.: 616-230017-1/MPL/DB

Die Vergütung samt Zuschlägen und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Michael Wirth, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 22.03.2024.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 10.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 776/23 · ABL GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 776/23
Wirksam am
11.04.2024
Registerbezug
Nürnberg, HRB 40102
IN 776/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ABL GmbH, Albert-Büttner-Straße 11, 91207 Lauf, vertreten durch die Geschäftsführer Schlutius Ferdinand Johannes Christian, Dr. Schlutius Stefan Haimo Karl und Spiller-Schlutius Sabine Christina, geb. Spiller
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 40102
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Pluta Maximilian, Barthstraße 16, 80339 München, Gz.: 616-230017-1/MPL/DB
Bundesagentur für Arbeit Nürnberg, Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg
- Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses, Bundesagentur für Arbeit Nürnberg wurden festgesetzt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 10.01.2024.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 10.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 776/23 · ABL GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 776/23
Wirksam am
06.03.2024
Registerbezug
Nürnberg, HRB 40102
IN 776/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ABL GmbH, Albert-Büttner-Straße 11, 91207 Lauf, vertreten durch die Geschäftsführer Schlutius Ferdinand Johannes Christian, Dr. Schlutius Stefan Haimo Karl und Spiller-Schlutius Sabine Christina, geb. Spiller
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 40102
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Pluta Maximilian, Barthstraße 16, 80339 München, Gz.: 616-230017-1/MPL/DB

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Gericht beabsichtigt über die folgenden Vergütungsanträge der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses zu entscheiden:
|Commerzbank AG vom 30.11.2023 (Bl. 1071-1075)
|Altradius Kreditversicherung vom 26.02.2024 (Bl. 1131-1138)
|Bundesagentur für Arbeit vom 10.01.2024 (Bl. 1090-1095)
|Frau Annett Kühne vom 14.02.2024 (Bl. 1114-1115)
Seitens Drabant GmbH & Co. KG wurde kein Vergütungsantrag gestellt.
Vor der Entscheidung ist die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 03.04.2024 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zu den beantragten Vergütungsfestsetzungen eingesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 06.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 776/23 · ABL GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 776/23
Wirksam am
14.11.2023
Registerbezug
Nürnberg, HRB 40102
IN 776/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ABL GmbH, Albert-Büttner-Straße 11, 91207 Lauf, vertreten durch die Geschäftsführer Schlutius Ferdinand Johannes Christian, Dr. Schlutius Stefan Haimo Karl und Spiller-Schlutius Sabine Christina, geb. Spiller
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 40102
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Pluta Maximilian, Barthstraße 16, 80339 München, Gz.: 616-230017-1/MPL/DB

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 892-932 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.12.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 14.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 776/23 · ABL GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 776/23
Wirksam am
19.10.2023
Registerbezug
Nürnberg, HRB 40102
IN 776/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ABL GmbH, Albert-Büttner-Straße 11, 91207 Lauf, vertreten durch die Geschäftsführer Schlutius Ferdinand Johannes Christian, Dr. Schlutius Stefan Haimo Karl und Spiller-Schlutius Sabine Christina, geb. Spiller
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 40102
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Pluta Maximilian, Barthstraße 16, 80339 München, Gz.: 616-230017-1/MPL/DB

Die eigenverwaltende Schuldnerin bittet im Berichtstermin am Donnerstag, 26.10.2023, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 109, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg, um Zustimmung zu folgenden Punkt:

|Die Gläubigerversammlung stimmt gem. § 162 InsO zu, das Unternehmen an besonders Interessierte zu verkaufen.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 19.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 776/23 · ABL GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 776/23
Wirksam am
28.08.2023
Registerbezug
Nürnberg, HRB 40102
IN 776/23

In dem Verfahren über den Antrag d.

ABL GmbH, Albert-Büttner-Straße 11, 91207 Lauf, vertreten durch die Geschäftsführer Schlutius Ferdinand Johannes Christian, Dr. Schlutius Stefan Haimo Karl und Spiller-Schlutius Sabine Christina, geb. Spiller
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 40102
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Pluta Maximilian, Barthstraße 16, 80339 München, Gz.: 616-230017-1/MPL/DB
Geschäftszweig/Beschäftigung: Die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und die Wartung von Gegenständen aller Art auf dem Gebiet Elektrotechnik.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 28.08.2023 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Wirth
Nordostpark 45, 90411 Nürnberg
Telefon: 0911/955124-0
Telefax: 0911/955124-11
Email: info@schmitt-kanzlei.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 02.10.2023 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 26.10.2023, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 109, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg

Bereits bekannte besondere Erörterungs- und Abstimmungspunkte:

- Der vorläufig bestellte Gläubigerausschuss wird beibehalten.
Die Mitglieder bleiben unverändert:
|Bundesagentur für Arbeit Nürnberg, Richard-Wagner-Platz 5, 90443
Nürnberg (Ansprechpartner Frau Susanne Möller)
|Frau Annett Kühne, Kleinlesau 19, 91278 Pottenstein als Vorsitzende des
Betriebsrates der ABL GmbH
|Altradius Kreditversicherung, Opladener Strafe 14, 50679 Köln vertreten durch Herrn Rolf Breuer
|Drabant GmbH & Co. KG, vertreten durch die pHG Drabant Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschaftsführer Herrn Jürgen Drabant, Winnberger Weg 14, 92318 Neumarkt i. d. Oberpfalz
|Commerzbank AG, Kaiserplatz, 60311 Frankfurt am Main (Ansprechpartner Herr Markus Kischkel oder Herr Joachim Bräuer)

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 26.10.2023, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 109, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Bundesagentur für Arbeit Nürnberg, Richard-Wagner-Platz 5, 90443
Nürnberg (Ansprechpartner Frau Susanne Möller)
|Frau Annett Kühne, Kleinlesau 19, 91278 Pottenstein als Vorsitzende des Betriebsrates der ABL GmbH
|Altradius Kreditversicherung, Opladener Strafe 14, 50679 Köln vertreten durch Herrn Rolf Breuer
|Drabant GmbH & Co. KG, vertreten durch die pHG Drabant Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschaftsführer Herrn Jürgen Drabant, Winnberger Weg 14, 92318 Neumarkt i. d. Oberpfalz
|Commerzbank AG, Kaiserplatz, 60311 Frankfurt am Main (Ansprechpartner Herr Markus Kischkel oder Herr Joachim Bräuer)

9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 26.06.2023 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 28.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 40102 HRB 40102: ABL GmbH, Lauf a.d. Pegnitz, Albert-Büttner-Str. 11, 91207 Lauf a.d. Pegnitz. Prokura erloschen: Hackner, Markus, Herzogenaurach, *XX.XX.XXXX.
HRB 40102: ABL GmbH, Lauf a.d. Pegnitz, Albert-Büttner-Str. 11, 91207 Lauf a.d. Pegnitz. Prokura erloschen: Hackner, Markus, Herzogenaurach, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 40102 HRB 40102: ABL GmbH, Lauf a.d. Pegnitz, Albert-Büttner-Str. 11, 91207 Lauf a.d. Pegnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2021. Geschäftsanschrift: Albert-Büttner-Str. 11…
HRB 40102: ABL GmbH, Lauf a.d. Pegnitz, Albert-Büttner-Str. 11, 91207 Lauf a.d. Pegnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2021. Geschäftsanschrift: Albert-Büttner-Str. 11, 91207 Lauf a.d. Pegnitz. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und die Wartung von Gegenständen aller Art auf dem Gebiet Elektrotechnik. Stammkapital: 3.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Schlutius, Stefan, Rückersdorf, *XX.XX.XXXX; Schlutius, Ferdinand, Rückersdorf, *XX.XX.XXXX; Spiller-Schlutius, Sabine, Rückersdorf, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Blank, Roland, Ansbach, *XX.XX.XXXX; Diekmeyer, Christian, Reichenschwand, *XX.XX.XXXX; Dr. Haag, Michael, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX; Hackner, Markus, Herzogenaurach, *XX.XX.XXXX; Dr. Loos, Manuel Norbert, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX; Rieß, Marco, Wassertrüdingen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ABL SURSUM Bayerische Elektrozübehör GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Lauf a.d. Pegnitz (Amtsgericht Nürnberg HRA 6778). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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