HRB 194947
8Move GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Berlin
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Registerdaten
- Sitz
- Berlin
- Datenstand
- 2024-03-18
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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CD
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 36m IN 7059/24 · 8Move GmbH i.L. · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36m IN 7059/24
- Wirksam am
- 13.10.2025
- Registerbezug
- Berlin, HRB 194947
36m IN 7059/24
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
8Move GmbH i.L., Erdogan,
Preussenallee 40, 14052 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Mehmet Ali Erdogan
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 194947
Geschäftszweig: Handel mit Fahrzeugen, Fahrzeugvermietung, Konzepterstellung, Beratung u.a.
- Schuldnerin -
Beschluss:
Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.10.2025
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
8Move GmbH i.L., Erdogan,
Preussenallee 40, 14052 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Mehmet Ali Erdogan
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 194947
Geschäftszweig: Handel mit Fahrzeugen, Fahrzeugvermietung, Konzepterstellung, Beratung u.a.
- Schuldnerin -
Beschluss:
Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 194947 B HRB 194947 B: 8Move GmbH, Berlin, c/o SNAP, Warschauer Straße 34, 10243 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o SNAP, Warschauer Straße 34, 10243 Berlin
HRB 194947 B: 8Move GmbH, Berlin, c/o SNAP, Warschauer Straße 34, 10243 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o SNAP, Warschauer Straße 34, 10243 Berlin
HRB 194947 B HRB 194947 B: 8Move GmbH, Berlin, Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin
HRB 194947 B: 8Move GmbH, Berlin, Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin
HRB 194947 B HRB 194947 B: 8Move GmbH, Berlin, c/o SNAP, Warschauer Straße 34-36, 10243 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o SNAP, Warschauer Straße 34-36, 10243 Berlin
HRB 194947 B: 8Move GmbH, Berlin, c/o SNAP, Warschauer Straße 34-36, 10243 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o SNAP, Warschauer Straße 34-36, 10243 Berlin
HRB 194947 B HRB 194947 B: 8Move GmbH, Berlin, Brandenburgische Straße 39, 10707 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 06.12.2018 mit der MAECO Holding GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Char…
HRB 194947 B: 8Move GmbH, Berlin, Brandenburgische Straße 39, 10707 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 06.12.2018 mit der MAECO Holding GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 198465 B) als Obergesellschaft, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 06.12.2018 zugestimmt hat
HRB 194947 B HRB 194947 B: 8Move GmbH, Berlin, Brandenburgische Straße 39, 10707 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Pastor Batalla, Isabel; Geschäftsführer: 2. Erdogan, Mehmet Ali, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugn…
HRB 194947 B: 8Move GmbH, Berlin, Brandenburgische Straße 39, 10707 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Pastor Batalla, Isabel; Geschäftsführer: 2.
Erdogan, Mehmet Ali, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Erdogan, Mehmet Ali, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 194947 B HRB 194947 B: 8Move GmbH, Berlin, Brandenburgische Straße 39, 10707 Berlin. Firma: 8Move GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Brandenburgische Straße 39, 10707 Berlin; Gegenstand: Der…
HRB 194947 B: 8Move GmbH, Berlin, Brandenburgische Straße 39, 10707 Berlin. Firma: 8Move GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Brandenburgische Straße 39, 10707 Berlin; Gegenstand: Der Handel mit Fahrzeugen, Fahrzeugvermietung, Konzepterstellung, Beratung, Personalberatung, Informationstechnik und Programmierleistungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Pastor Batalla, Isabel, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.02.2018 mit Änderung vom 16.03.2018 in § 20 (Gründungskosten)
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Pastor Batalla, Isabel, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.02.2018 mit Änderung vom 16.03.2018 in § 20 (Gründungskosten)
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.