HRB 214270

83 Grad GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Brunnthal

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Brunnthal
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-23

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-23 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

5 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. 83 Grad GmbH München
  2. 83 Grad GmbH Neubiberg
  3. 83 Grad GmbH Oberhaching

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Veränderungen
HRB 214270 HRB 214270: 83 Grad GmbH, Brunnthal, Landkreis München, Zedernstr. 2, 85649 Brunnthal. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.07.2022 (Az. 1501 IN 1003/22) das…
HRB 214270: 83 Grad GmbH, Brunnthal, Landkreis München, Zedernstr. 2, 85649 Brunnthal. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.07.2022 (Az. 1501 IN 1003/22) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1501 IN 1003/22 · 83 Grad GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 1003/22
Wirksam am
04.07.2022
Registerbezug
München, HRB 214270
1501 IN 1003/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

83 Grad GmbH, Zedernstraße 2, 85649 Brunnthal, vertreten durch den Geschäftsführer Sturm Ralf
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 214270
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Online-, Groß- und Einzelhandel u.a.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2022 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Stefan Strüwind
Nymphenburger Straße 120, 80636 München
Telefon: +49(89)4522770
Telefax: +49(89)45227729
Email: muenchen@bendel-insolvenz.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 16.08.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 26.09.2022, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 26.09.2022, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 26.04.2022 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1501 IN 1003/22 · 83 Grad GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 1003/22
Wirksam am
03.05.2022
Registerbezug
München, HRB 214270
Az.: 1501 IN 1003/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

83 Grad GmbH, Zedernstraße 2, 85649 Brunnthal, vertreten durch den Geschäftsführer Sturm Ralf, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 214270
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 03.05.2022 um 09:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Nymphenburger Straße 120, 80636 München, Telefon: +49(89)4522770, Telefax: +49(89)45227729, Email: muenchen@bendel-insolvenz.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 214270 HRB 214270: 83 Grad GmbH, Brunnthal, Landkreis München, Zedernstr. 2, 85649 Brunnthal. Die BfL Vertriebs GmbH mit dem Sitz in Oberhaching (Amtsgericht München HRB 250947) ist auf Grund des Verschmelzungsvert…
HRB 214270: 83 Grad GmbH, Brunnthal, Landkreis München, Zedernstr. 2, 85649 Brunnthal. Die BfL Vertriebs GmbH mit dem Sitz in Oberhaching (Amtsgericht München HRB 250947) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 214270 HRB 214270: 83 Grad GmbH, Oberhaching, Landkreis München, Kolpingring 16a, 82041 Oberhaching. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2020 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz:…
HRB 214270: 83 Grad GmbH, Oberhaching, Landkreis München, Kolpingring 16a, 82041 Oberhaching. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2020 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Brunnthal, Landkreis München. Geschäftsanschrift: Zedernstr. 2, 85649 Brunnthal.
Veränderungen
HRB 214270 HRB 214270: 83 Grad GmbH, Neubiberg, Landkreis München, Professor-Messerschmitt-Straße 1, 85579 Neubiberg. Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2018 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen…
HRB 214270: 83 Grad GmbH, Neubiberg, Landkreis München, Professor-Messerschmitt-Straße 1, 85579 Neubiberg. Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2018 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Oberhaching, Landkreis München. Geschäftsanschrift: Kolpingring 16a, 82041 Oberhaching. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kövener, Andreas, Finsing, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 214270 HRB 214270: 83 Grad GmbH, München, Mies-van-der-Rohe-Straße 4, 80807 München. Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2016 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Neubiberg, Land…
HRB 214270: 83 Grad GmbH, München, Mies-van-der-Rohe-Straße 4, 80807 München. Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2016 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Neubiberg, Landkreis München. Geschäftsanschrift: Professor-Messerschmitt-Straße 1, 85579 Neubiberg.
Veränderungen
HRB 214270 HRB 214270:83 Grad GmbH, München, Mies-van-der-Rohe-Straße 4, 80807 München.Errichtet: Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma: 48653 Coesfeld, Geschäftsanschrift: Raiffeisenstraße 4, 48653 Coesfeld.
HRB 214270:83 Grad GmbH, München, Mies-van-der-Rohe-Straße 4, 80807 München.Errichtet: Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma: 48653 Coesfeld, Geschäftsanschrift: Raiffeisenstraße 4, 48653 Coesfeld.
Veränderungen
HRB 214270 HRB 214270:83 Grad GmbH, München, Mies-van-der-Rohe-Straße 4, 80807 München.Bestellt: Geschäftsführer: Kövener, Andreas, Finsing, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gese…
HRB 214270:83 Grad GmbH, München, Mies-van-der-Rohe-Straße 4, 80807 München.Bestellt: Geschäftsführer: Kövener, Andreas, Finsing, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 214270 HRB 214270:83 Grad GmbH, München, Mies-van-der-Rohe-Straße 4, 80807 München.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.09.2014. Geschäftsanschrift: Mies-van-der-Rohe-Straße 4, 80807 M…
HRB 214270:83 Grad GmbH, München, Mies-van-der-Rohe-Straße 4, 80807 München.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.09.2014. Geschäftsanschrift: Mies-van-der-Rohe-Straße 4, 80807 München. Gegenstand des Unternehmens: Online-, Groß- und Einzelhandel, insbesondere mit Schuhen und artverwandten Produkten, Bekleidung, Taschen, Modeaccessoires und Modesschmuck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sturm, Ralf, Berg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.