HRB 213231

3wGroup GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1500 IN 1359/19 · 3wGroup GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1359/19
Wirksam am
29.07.2026
Registerbezug
München, HRB 213231
1500 IN 1359/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

3wGroup GmbH, Nymphenburger Straße 20, 80335 München, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Hartmann Ingo
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 213231
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Scholz Ingo, Oberlindau 80, 60323 Frankfurt

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 - 7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 1359/19 · 3wGroup GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1359/19
Wirksam am
30.11.2021
Registerbezug
München, HRB 213231
1500 IN 1359/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

3wGroup GmbH, Nymphenburger Straße 20, 80335 München, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Hartmann Ingo
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 213231
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Scholz Ingo, Oberlindau 80, 60323 Frankfurt

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu Verkauf und Abtretung sämtlicher Ansprüche gegenüber Herrn Markus Otto durch die Insolvenzschuldnerin und den Sachwalter an Herrn Dr. Ingo Hartmann gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von netto 1.000,00 € , insbesondere betreffend Ansprüche aus Verrechnungskonten, etwaigen Altforderungen, Schadensersatz wegen Mietvertrag, wegen fehlender betrieblicher Veranlassung und wegen vorgenommener Fehlüberweisung und hieraus resultierender Zinsforderungen, ausgenommen jedoch Ansprüche aus § 64 GmbHG
wird bestimmt auf

Donnerstag, 09.12.2021, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1500 IN 1359/19 · 3wGroup GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1359/19
Wirksam am
02.06.2020
Registerbezug
München, HRB 213231
1500 IN 1359/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

3wGroup GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nymphenburger Straße 20,
80335 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 213231
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Scholz Ingo, Oberlindau 80, 60323 Frankfurt

erlässt das Amtsgericht München am 29.05.2020 folgenden
Beschluss

Nach der Absetzung des Berichts- und Prüfungstermins vom 30.03.2020 wird das
Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres wieder schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten nun nochmals die Gelegenheit, bis 29.06.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters,
über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157
(Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer
Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen) und 277
(Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 29.06.2020,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden, auf die
Einlassbeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie wird jedoch hingewiesen,
siehe Internetauftritt des Amtsgerichts München https://www.justiz.bayern.de/
gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

Gründe:

Der Gläubiger, der die Überführung ins mündliche Verfahren beantragt hat, sieht
nach Rücksprache derzeit aufgrund der Situation (auch bei der Schuldnerin)
einen mündlichen Berichtstermin nicht für angezeigt. Es ist nach den Umständen
nicht zu erwarten, dass in absehbarer Zeit eine Besserung erfolgen wird. Das
schriftliche Verfahren war daher wieder anzuordnen und die neue
Widerspruchsfrist für den Prüfungstermin zu bestimmen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

veröffentlicht durch das Amtsgericht München -Insolvenzgericht-

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 1359/19 · 3wGroup GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1359/19
Wirksam am
19.03.2020
Registerbezug
München, HRB 213231
1500 IN 1359/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

3wGroup GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nymphenburger Straße 20,
80335 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 213231
- Schuldnerin -

erlässt das Amtsgericht München am 18.03.2020 folgenden
Beschluss

Der für
Montag, 30.03.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

bestimmte Berichts- und Prüftermin wird abgesetzt.

Gründe:

Aufgrund der Schließung des Gerichtsgebäudes für den Partei- und Besuchsverkehr
kann die Parteiöffentlichkeit des Termins nicht mit Sicherheit gewährleistet
werden.
Er war daher abzusetzen und wird nach Aufhebung der Schließungsverfügung neu
anberaumt.

veröffentlicht durch das Amtsgericht München -Insolvenzgericht-

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 213231 HRB 213231: 3wGroup GmbH, München, Nymphenburger Straße 20, 80335 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 11.12.2019 (Az. 1500 IN 1359/19) das Insolvenzve…
HRB 213231: 3wGroup GmbH, München, Nymphenburger Straße 20, 80335 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 11.12.2019 (Az. 1500 IN 1359/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG. Durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 11.12.2019 (Az. 1500 IN 1359/19) ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 1359/19 · 3wGroup GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1359/19
Wirksam am
04.03.2020
Registerbezug
München, HRB 213231
1500 IN 1359/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

3wGroup GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nymphenburger Straße 20,
80335 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 213231
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Scholz Ingo, Oberlindau 80, 60323 Frankfurt

erlässt das Amtsgericht München am 04.03.2020 folgenden
Beschluss

Der Termin vom Montag, 09.03.2020, 10:00 Uhr, wird verlegt auf
Montag, 30.03.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

veröffentlicht durch das Amtsgericht München -Insolvenzgericht-

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1500 IN 1359/19 · 3wGroup GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1359/19
Wirksam am
15.01.2020
Registerbezug
München, HRB 213231
1500 IN 1359/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

3wGroup GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nymphenburger Straße 20,
80335 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 213231
- Schuldnerin -

Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 InsO wird für den Berichts- und Prüfungstermin das
mündliche Verfahren angeordnet und der Eröffnungsbeschluss vom 11.12.2019
insoweit aufgehoben.
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 09.03.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweis:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 09.03.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Der Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, kann nur
mündlich in diesem Termin erhoben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 1359/19 · 3wGroup GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1359/19
Wirksam am
17.12.2019
Registerbezug
München, HRB 213231
1500 IN 1359/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

3wGroup GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nymphenburger Straße 20,
80335 München
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Beratungs- und Dienstleistungen insbesondere im Bereich
Unternehmensstrategie u.ä.

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 11.12.2019 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Ulf Pechartscheck
Nymphenburger Straße 5, 80335 München
Telefon: +49(89)30905860
Telefax: +49(89)309058610
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 27.01.2020 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
5. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.03.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters,
über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157
(Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer
Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen) und 277
(Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 09.03.2020,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 11.06.2019 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
(im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit
für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 213231 HRB 213231: 3wGroup GmbH, München, Nymphenburger Straße 20, 80335 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Otto, Markus, Hochdorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 213231: 3wGroup GmbH, München, Nymphenburger Straße 20, 80335 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Otto, Markus, Hochdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 213231 HRB 213231: 3wGroup GmbH, München, Leopoldstraße 23, 80802 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Nymphenburger Straße 20, 80335 München.
HRB 213231: 3wGroup GmbH, München, Leopoldstraße 23, 80802 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Nymphenburger Straße 20, 80335 München.
Veränderungen
HRB 213231 HRB 213231: 3wGroup GmbH, München, Leopoldstraße 23, 80802 München. Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2017 hat die Satzung neu gefasst. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Hartmann, Ingo, München, *XX.XX.XX…
HRB 213231: 3wGroup GmbH, München, Leopoldstraße 23, 80802 München. Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2017 hat die Satzung neu gefasst. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Hartmann, Ingo, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Otto, Markus, Hochdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 213231 HRB 213231:3wGroup GmbH, München, Leopoldstraße 23, 80802 München.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.04.2014. Geschäftsanschrift: Leopoldstraße 23, 80802 München. Gegenstand d…
HRB 213231:3wGroup GmbH, München, Leopoldstraße 23, 80802 München.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.04.2014. Geschäftsanschrift: Leopoldstraße 23, 80802 München. Gegenstand des Unternehmens: Anbieten und Durchführung von Beratung- und Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Unternehmensstrategie, Organisationsentwicklung, Ressourcenmanagement, Outsourcing, Personalwesen, Finanzdienstleistungen, Entwicklung von Software, Kommunikation/Marketing und Eingehen von Management- und Unternehmensbeteiligungen sowie Vornahme aller diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Otto, Markus, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.