HRB 22575
3C-Tech GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
In der Schmalau 2, 90427 NürnbergGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Nürnberg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 25.03.2025
- Datenstand
- 2025-09-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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HRB 35952 · Amtsgericht Nürnberg
Handelsregister
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die Erbringung von Dienstleistungen und die Komplettfertigung von Systemen für die Errichter und Hersteller von Gebäudetechnik mit -CAD: Unterstützung bei Projektierung und Planung, Erstellen von Planunterlagen und sämtlichen Brandschutzplänen sowie Dokumentationen -CAM: Komplettieren und Fertigen von Fernmeldeschränken für Sicherheitsanlagen und Fernmeldesysteme, Konstruktion und Fertigung von Teilen oder Systemen bis hin zu Komplettlösungen -CAN: Weiterentwicklung eines hochmodularen Steuerungs- und Übertragungssystems mit CAN-Bustechnik für Einzelanlagen und Seriensysteme.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung IN 1080/18 · 3C-Tech GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1080/18
- Wirksam am
- 17.10.2022
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 22575
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
3C-Tech GmbH, In der Schmalau 2, 90427 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Meyer Bernd Johann, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 22575
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Loof, Frommannstraße 17, 90419 Nürnberg, Gz.: 000385-18
Die Vergütung des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses VR-Bank Erlangen-Höchstadt-Herzogenaurach, Nürnberger Straße 64/65, 91052 Erlangen, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses vom 25.08.2022.
Der Stundensatz des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 2,5 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 13.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 1080/18 · 3C-Tech GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1080/18
- Wirksam am
- 19.08.2021
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 22575
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
3C-Tech GmbH, In der Schmalau 2, 90427 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Meyer Bernd Johann, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 22575
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Loof, Frommannstraße 17, 90419 Nürnberg, Gz.: 000385-18
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Abschluss eines Vergleichs zwischen Herrn Rechtsanwalt Michael Farnbacher als Insolvenzverwalter über das Vermögen der 3C-Tech GmbH und der A.Bössl Steuerberatungsgesellschaft mbH mit folgendem Inhalt:
1. Die A.Bössl Steuerberatungsgesellschaft mbH zahlt zur Abgeltung des gerichtlich anhängigen Anspruchs einen Betrag in Höhe von 48.000,00 €.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Insolvenzmasse zu 70 % und die A.Bössl Steuerberatungsgesellschaft mbH zu 30 %.
wird bestimmt auf
Dienstag, 07.09.2021, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 109, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 16.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22575 HRB 22575: 3C-Tech GmbH, Nürnberg, In der Schmalau 2, 90427 Nürnberg. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Meyer, Bernd, Eckental, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung IN 1080/18 · 3C-Tech GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1080/18
- Wirksam am
- 05.10.2020
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 22575
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
3C-Tech GmbH, In der Schmalau 2, 90427 Nürnberg, vertreten durch den
Geschäftsführer Meyer Bernd Johann, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit:
deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 22575
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Loof, Frommannstraße 17, 90419 Nürnberg, Gz.: 000385-18
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgenden
Gegenstand:
Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss der vorbereiteten
Abgeltungsvereinbarung zwischen Herrn Rechtsanwalt Michael Farnbacher als
Insolvenzverwalter über das Vermögen der 3C-Tech GmbH und Herrn Bernd Meyer zu.
wird bestimmt auf
Montag, 26.10.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 109, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35,
90402 Nürnberg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Eine Kopie der vorbereiteten und zur Abstimmung gestellten
Abgeltungsvereinbarung ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
niedergelegt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 05.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22575 HRB 22575: 3C-Tech GmbH, Nürnberg, In der Schmalau 2, 90427 Nürnberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.12.2018 (Az. IN 1080/18) das Insolvenzverfahren e…
Insolvenzbekanntmachung IN 1080/18 · 3C-Tech GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1080/18
- Wirksam am
- 03.12.2018
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 22575
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
3C-Tech GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Meyer Bernd Johann, geboren
am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, In der Schmalau 2, 90427 Nürnberg
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 22575
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Loof, Frommannstraße 17, 90419 Nürnberg, Gz.: 000385-18
hat der Insolvenzverwalter am 23.11.2018 angezeigt, dass voraussichtlich
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 03.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 1080/18 · 3C-Tech GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1080/18
- Wirksam am
- 25.10.2018
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 22575
In dem Verfahren über den Antrag d.
Erfolgslabor GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Schraner Stefan, geboren
am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, rumänisch und Dr. Schraner Verena
Isabel, geb. Stumpf, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch,
Weinstraße 45, 91058 Erlangen
- antragstellende Gläubigerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Schwarz Rechtsanwälte GbR, Rudolf-Breitscheid-Straße 16,
90762 Fürth, Gz.: 2018-fw-Schr
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
3C-Tech GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Meyer Bernd Johann, geboren
am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, In der Schmalau 2, 90427 Nürnberg
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 22575
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Loof, Frommannstraße 17, 90419 Nürnberg, Gz.: 000385-18
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 25.10.2018 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Michael
Farnbacher, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, Telefon: 0911/9551240, Telefax:
0911/95512411, Email: info@schmitt-kanzlei.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 25.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22575 3C-Tech GmbH, Nürnberg, In der Schmalau 2, 90427 Nürnberg.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: In der Schmalau 2, 90427 Nürnberg. Einzelprokura: Schraner, Stefan, Erlangen, *XX.X…
HRB 22575 3C-Tech GmbH, Nürnberg (In der Schmalau 2, 90427 Nürnberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2006. Gegenstand des Unternehmens: die Erbringung von Dienstleistungen und di…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.