HRB 184791

3BAU GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-03-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-17

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Bauer Grund & Haus GmbH München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 468/23 · 3Bau GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 468/23
Wirksam am
13.06.2023
Registerbezug
München, HRB 184791
|Amtsgericht München
Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen

Az.: 1500 IN 468/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

3Bau GmbH, Possartstraße 9, 81679 München, vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Dominik, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 184791
- Schuldnerin -

erlässt das Amtsgericht München am 07.06.2023 folgenden
Beschluss

Die Tagesordnung des mit Eröffnungsbeschluss vom 29.03.2023 bestimmten Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung am
Dienstag, 27.06.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
wird um die vom Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 01.06.2023 mitgeteilten und gem. § 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 InsO zustimmungsbedürftigen besonders bedeutsamen Rechtshandlungen wie folgt ergänzt:
Der Insolvenzverwalter wird im o.g. Termin die Zustimmung der Gläubigerversammlung zur
|freihändigen, bestmöglichen Veräußerung des unbebauten Grundstücks in Gersthofen, Donauwörther Straße, eingetragen im Grundbuch von Gersthofen, Grundbuch-Band 302, Grundbuchblatt 10040, Flurstück 1281, im Wege eines Bieterverfahrens;
|freihändigen, bestmöglichen Veräußerung folgender, jeweils im Grundbuch des Amtsgerichts Freising eingetragener Immobilienobjekte in der Klebelstraße 4, 85356 Freising, im Rahmen einer Verwertungsvereinbarung mit der Merkur Privatbank KGaA:
|Blatt 26404, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (eine Wohnung samt Kellerraum)
Blatt 26413, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (eine Wohnung),
|Blatt 26414, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (eine Wohnung samt Kellerraum),
|Blatt 26420, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (ein Kellerraum),
|Blatt 26421, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (ein Kellerraum),
|Blatt 26422, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (ein Kellerraum),
|Blatt 26423, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (ein Kellerraum),
|Blatt 26425, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (eine Fahrradbox),
|Blatt 26428, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (eine Fahrradbox)
|Blatt 26438, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (ein Tiefgaragenstellplatz)
|Blatt 26439, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (ein Tiefgaragenstellplatz)
|Blatt 26442, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (ein Duplexstellplatz)
|Blatt 26444, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (zwei Duplexstellplätze)
|Blatt 27779, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (eine Wohnung samt Kellerabteil
beantragen.
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.

Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist
jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1500 IN 468/23 · 3Bau GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 468/23
Wirksam am
12.05.2023
Registerbezug
München, HRB 184791
1500 IN 468/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

3Bau GmbH, Possartstraße 9, 81679 München, vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Dominik
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 184791
- Schuldnerin -

Beschluss:

Die Gläubigerversammlung gem. § 19 Abs. 2 SchVG hat am 11.05.2023 zu Protokoll beschlossen:
Die DBC Finance GmbH, geschäftsansässig Prannerstraße 6, 80333 München, wird zum gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger ('Gemeinsamer Vertreter') bestellt.

Geschäftsgegenstand der DBC Finance GmbH ist laut Handelsregister die Beratung und alle Finanzdienstleistungen und Vermittlungen, die keiner Erlaubnis des Bundesaufsichtsamtes für Finanzen bedürfen, sowie alle Geschäfte und Tätigkeiten, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks nützlich und dienlich sind.
Der 'Gemeinsame Vertreter' hat die Befugnisse, die ihm durch die Anleihebedingungen, durch das Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz ('SchVG')) oder von den Anleihegläubigern durch Mehrheitsbeschluss eingeräumt werden. Er hat Weisungen der Anleihegläubiger zu befolgen. Soweit er gesetzlich zur Geltendmachung von Rechten der Anleihegläubiger ermächtigt ist, sind die einzelnen Anleihegläubiger zur selbstständigen Geltendmachung dieser Rechte nicht befugt, es sei denn die Ermächtigung sieht das ausdrücklich vor.
Der 'Gemeinsame Vertreter' wird in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Regelung in § 19 Abs. 3 SchVG ausdrücklich ermächtigt, die Anleihegläubiger im laufenden Insolvenzverfahren (AG München, Az.: 1500 IN 468/23) über das Vermögen der Emittentin 3Bau GmbH ('Schuldnerin') zu vertreten, insbesondere sämtliche Forderungen aus der Anleihe zur Insolvenztabelle anzumelden, Quotenzahlungen entgegenzunehmen und Ausschüttungen an die Anleihegläubiger vorzunehmen sowie generell Erklärungen zu empfangen und abzugeben. Sämtliche Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des 'Gemeinsamen Vertreters' in dieser Beschlussfassung sind im Zweifel weit auszulegen.
Über seine Tätigkeit hat der 'Gemeinsame Vertreter' den Anleihegläubigern zu berichten.
Der 'Gemeinsame Vertreter' verzichtet auf eine Vergütung. Die Anleihegläubiger haben dem 'Gemeinsamen Vertreter' aber etwaige Auslagen und Kosten zu erstatten. Insoweit haften die Anleihegläubiger dem 'Gemeinsamen Vertreter' als Gesamtschuldner.
Die Haftung des 'Gemeinsamen Vertreters' ist auf Vorsatz beschränkt. Die Haftung ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, summenmäßig auf EUR 1 Mio. (in Worten: Euro eine Million) begrenzt.
Die nach dieser Beschlussfassung geschuldeten Beträge werden nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung durch den 'Gemeinsamen Vertreter' fällig. Die Anleihegläubiger ermächtigen den 'Gemeinsamen Vertreter', die ihm nach der Vergütungsvereinbarung zustehenden Auslagen- und Kostenerstattungsansprüche gegen Auszahlungsansprüche der Anleihegläubiger aufzurechnen, die sich aus Zahlungen an den 'Gemeinsamen Vertreter' ergeben, die dieser vom Insolvenzverwalter oder einem sonstigen Dritten zum Zwecke der Weiterleitung an die Anleihegläubiger in Empfang nimmt.
Sollten die vorgenannten Zahlungen an die Anleihegläubiger insgesamt nicht ausreichen, um die Auslagen und/oder Kosten des 'Gemeinsamen Vertreters' zu decken, hat dies keine Auswirkungen auf die Anleihegläubiger. In diesem Fall wird der 'Gemeinsame Vertreter' auf die Geltendmachung der nicht gedeckten Beträge verzichten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Kontrolle der Beschlüsse der ersten Gläubigerversammlung hat wegen des allgemeinen Vorrangs des Insolvenzrechts nach § 78 InsO zu erfolgen. Anträge auf Aufhebung werden im Termin nicht gestellt.

Der Beschluss ist nicht mit sonstigen Rechtsmitteln anfechtbar.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1500 IN 468/23 · 3Bau GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 468/23
Wirksam am
13.04.2023
Registerbezug
München, HRB 184791
1500 IN 468/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

3Bau GmbH, Possartstraße 9, 81679 München, vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Dominik
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 184791
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

1. Gemäß § 19 Abs. 2 Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (das SchVG) wird eine Gläubigerversammlung für die Inhaber der nachfolgenden von der Schuldnerin begebenen Inhaberschuldverschreibungen (die Anleihegläubiger):
betreffend die bis zu

EUR 1.850.000,00
festverzinsliche Schuldverschreibung der 3Bau GmbH
fällig am 21.01.2025
ISIN DEOOOA3MQAM8 / WKN A3MQAM

eingeteilt in auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 5.000,00 (jeweils eine Schuldverschreibung und zusammen die Schuldverschreibungen)
einberufen und der Termin bestimmt auf
Donnerstag, 11.05.2023, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

2. Der Termin dient der Erörterung und Beschlussfassung der Anleihegläubiger über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen. Die Tagesordnung der Anleihegläubigerversammlung sieht folgende Punkte vor:
Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen, die Vergütung des gemeinsamen Vertreters und dessen Haftung.
Auf die Hinweise zur Teilnahmeberechtigung, insbesondere Punkt II.1.5 der Gründe, wird hingewiesen!
Gründe:

I. Hintergrund der Gläubigerversammlung
Für die Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen wurde bisher kein gemeinsamer Vertreter bestellt. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin ist das Insolvenzgericht nach § 19 Abs. 2 SchVG verpflichtet, eine Gläubigerversammlung zum Zwecke der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters einzuberufen. Die herrschende Meinung geht davon aus, dass § 19 SchVG auch dann zur Anwendung kommt, wenn die Anleihebedingungen die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters nicht vorsehen. Die Anwendung des § 19 Abs. 2 SchVG ergibt sich auch aus der Gesetzesbegründung zu § 19 SchVG. Demnach handelt es sich bei dieser Vorschrift um eine insolvenzrechtliche Regelung.
Als gemeinsamer Vertreter kann jede natürliche und juristische Person gewählt werden, die für das Amt geeignet ist und die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt hat (§ 7 SchVG).
Nach der Gesetzesbegründung zu § 19 SchVG ist die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters wünschenswert. Die Anleihegläubiger sind jedoch nicht verpflichtet, einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen.
An der Abstimmung der Gläubiger nimmt jeder Gläubiger nach Maßgabe des Nennwerts oder des rechnerischen Anteils seiner Berechtigung an den ausstehenden Schuldverschreibungen teil (§ 6 SchVG).
Die Beschlussfähigkeit der Anleihegläubigerversammlung richtet sich nicht nach § 15 SchVG, sondern nach den Vorschriften der Insolvenzordnung, so dass kein Quorum für die Beschlussfähigkeit erforderlich ist. Vielmehr ist ausreichend, dass ein stimmberechtigter Anleihegläubiger anwesend ist. Für die Beschlussfassung genügt nach § 76 Abs. 2 InsO die einfache Stimmmehrheit.

II. Hinweise / Erläuterungen
1. Teilnahmeberechtigung, Stimmrechte, Nachweise
1.1 Die Gläubigerversammlung nach § 19 Abs. 2 SchVG ist nicht öffentlich.
1.2 Die Berechtigung zur Teilnahme der Anleihegläubiger an der Gläubigerversammlung zur Ausübung des Stimmrechts hängt nicht von einer vorherigen Anmeldung ab.
1.3 Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, der seine Inhaberschaft an Schuldverschreibungen nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen spätestens bis zum Einlass zur Gläubigerversammlung nachweist.
1.4 An der Abstimmung nimmt jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe des von ihm gehaltenen Nennbetrags der im Zeitpunkt der Beschlussfassung ausstehenden Inhaberschuldverschreibungen der Schuldverschreibungen der 3Bau GmbH teil. Jede Schuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 5.000,00 gewährt eine Stimme.
1.5 Anleihegläubiger müssen ihre Teilnahme- und Stimmrechte bei Einlass zur Gläubigerversammlung nachweisen. Hierzu ist in Textform (§ 126b BGB) ein aktueller Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen nach Maßgabe der nachstehenden Ziffer II.1.5.1 (Besondere Nachweis) sowie ein Sperrvermerk nach Ziffer II.1.5.2 (Sperrvermerk) vorzulegen. Alternativ ist die Sammelurkunde im Original vorzulegen.
1.5.1 Besonderer Nachweis
Der erforderliche Besondere Nachweis ist eine Bescheinigung der Depotbank, die (i) den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers bezeichnet und (ii) den gesamten Nennbetrag der Schuldverschreibungen an der Schuldverschreibung der 3Bau GmbH angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot dieses Anleihegläubigers gutgeschrieben sind.
1.5.2 Sperrvermerk
Der erforderliche Sperrvermerk des depotführenden Instituts ist ein Vermerk, wonach die vom Anleihegläubiger gehaltenen Schuldverschreibungen der Schuldverschreibung der 3Bau GmbH mindestens vom Ausstellungstag des Besonderen Nachweises bis zum Ende der Gläubigerversammlung am 11.05.2023 beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden.

Anleihegläubiger sollten sich wegen der Ausstellung des Besonderen Nachweises und des Sperrvermerks mit der DBC Finance GmbH oder ihrer depotführenden Bank in Verbindung setzen.
Anleihegläubiger, die den Besonderen Nachweis und den Sperrvermerk oder die Sammelurkunde im Original nicht spätestens bis zum Einlass zur Gläubigerversammlung in Textform (§ 126b BGB) vorgelegt haben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Auch Bevollmächtigte des Anleihegläubigers können das Teilnahme- und Stimmrecht in diesen Fällen nicht ausüben.
1.6 Die Teilnahme setzt ferner den Nachweis der Identität des Teilnehmers in geeigneter Weise (z.B. durch Vorlage eines gültigen Ausweispapieres) voraus.
1.7 Vertreter von Anleihegläubigern, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) oder nach ausländischem Recht (z.B. Limited nach englischem Recht) sind, haben, zusätzlich zum Besonderen Nachweis und zum Sperrvermerk bzw. zum Original der Sammelurkunde, ihre Vertretungsbefugnis nachzuweisen. Das kann durch Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Register (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung (z.B. Certificate of Incumbency, Secretary Certificate) geschehen. Nicht deutschsprachige Dokumente sind in deutscher Übersetzung beizubringen.
1.8 Sofern Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z. B. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen Amtswalter (z. B. ein Insolvenzschuldner durch den für ihn bestellten Insolvenzverwalter) vertreten werden, muss der gesetzliche Vertreter oder Amtswalter zusätzlich zum Besondern Nachweis und zum Sperrvermerk bzw. der Sammelurkunde im Original seine gesetzliche Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise nachweisen (z.B. durch Kopie der Personenstandsunterlagen oder der Bestellungsurkunde).
2. Vertretung durch Bevollmächtigte
2.1 Jeder Anleihegläubiger kann sich bei der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten nach Maßgabe des § 79 ZPO vertreten lassen.
2.2 Das Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht und etwaige Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform im Sinne von § 126b BGB und sind zu den Gerichtsakten zu reichen.
2.3 Die Vollmachtserteilung ist bei Einlass zur Gläubigerversammlung in Textform nachzuweisen. Auch bei der Teilnahme an der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigten ist ferner spätestens bis zum Einlass zur Gläubigerversammlung ein Besonderer Nachweis und der Sperrvermerk des Vollmachtgebers bzw. die Sammelurkunde im Original (s. Ziffer II.1.5.1 und II.1.5.2.) vorzulegen.
3. Beschlussfähigkeit und Rechtsfolge des etwaigen Zustandekommens des Beschlusses
3.1 Die Anleihegläubigerversammlung ist beschlussfähig, wenn ein Anleihegläubiger anwesend oder vertreten ist.
3.2 Ein mit der erforderlichen Mehrheit gefasster Beschluss der Anleihegläubiger ist für alle Anleihegläubiger gleichermaßen verbindlich, auch wenn sie an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt oder gegen den Beschlussvorschlag gestimmt haben.
3.3 Soweit der gemeinsame Vertreter zur Geltendmachung von Rechten der Anleihegläubiger berechtigt ist, sind die einzelnen Anleihegläubiger grundsätzlich zur selbständigen Geltendmachung dieser Rechte nicht befugt.
3.4 Über seine Tätigkeit hat der gemeinsame Vertreter den Anleihegläubigern zu berichten.
3.5 Ein gemeinsamer Vertreter für alle Anleihegläubiger ist gemäß § 19 Absatz 3 SchVG allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen; dabei braucht er die Schuldurkunde nicht vorzulegen. Wenn ein gemeinsamer Vertreter bestellt ist, sind die einzelnen Anleihegläubiger also nicht mehr befugt, individuell ihre Rechte im eröffneten Insolvenzverfahren geltend zu machen.
4. Unterlagen
Vom Tag der Einberufung an bis zum Tage der Gläubigerversammlung stehen den Anleihegläubigern auf der Internetseite der Schuldnerin (https://www.3bau.de/neuigkeiten/) folgende Unterlagen zur Verfügung:
- diese Einladung zur Gläubigerversammlung mit den darin enthaltenden Bedingungen für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts;
- ein Musterformular für den Besonderen Nachweis und den Sperrvermerk;
- ein Musterformular zur Erteilung von Vollmachten an Dritte.
Die Verwendung dieser Musterformulare ist nicht zwingend. Diese Einladung zur Gläubigerversammlung ist zudem im elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) sowie unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.
5. Gläubigerversammlung vor dem Insolvenzgericht / Hinweise
5.1 Die Gläubigerversammlung wird unter Leitung des Insolvenzgerichts in deutscher Sprache abgehalten.
5.2 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund der vor Ort durchzuführenden Sicherheitskontrollen zu Verzögerungen kommen kann. Um rechtzeitiges Erscheinen mindestens 20 Minuten vor Versammlungsbeginn wird daher gebeten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 13.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1500 IN 468/23 · 3Bau GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 468/23
Wirksam am
31.03.2023
Registerbezug
München, HRB 184791
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1500 IN 468/23

In dem Verfahren über den Antrag d.

3Bau GmbH, Possartstraße 9, 81679 München, vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Dominik
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 184791
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Ankauf, Vertrieb und Handel mit Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Erbringung von Bauleistungen u.a.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 29.03.2023 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Axel Bierbach
Herzog-Heinrich-Str. 9, 80336 München
Telefon: +49(89)54511125
Telefax: +49(89)54511444
Email: info@mhbk.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 16.05.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 27.06.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 27.06.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 15.02.2023 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.03.2023
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 468/23 · 3Bau GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 468/23
Wirksam am
17.02.2023
Registerbezug
München, HRB 184791
Az.: 1500 IN 468/23

In dem Verfahren über den Antrag d.

3Bau GmbH, Possartstraße 9, 81679 München, vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Dominik, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 184791
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 17.02.2023 um 13:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Axel Bierbach, Herzog-Heinrich-Str. 9, 80336 München, Telefon: +49(89)54511125, Telefax: +49(89)54511444, Email: info@mhbk.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 184791 HRB 184791: 3BAU GmbH, München, Possartstr. 9, 81679 München. Einzelprokura: Dr. Napoleone, Maurizio, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 184791: 3BAU GmbH, München, Possartstr. 9, 81679 München. Einzelprokura: Dr. Napoleone, Maurizio, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 184791 HRB 184791:3BAU GmbH, München, Kirchenstr. 88, 81675 München.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Possartstr. 9, 81679 München.
HRB 184791:3BAU GmbH, München, Kirchenstr. 88, 81675 München.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Possartstr. 9, 81679 München.
Veränderungen
HRB 184791 3BAU GmbH, München, Kirchenstr. 88, 81675 München. Prokura erloschen: Stöckl, Jörg Edgar Robert, München, *XX.XX.XXXX.
3BAU GmbH, München, Kirchenstr. 88, 81675 München. Prokura erloschen: Stöckl, Jörg Edgar Robert, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 184791 3BAU GmbH, München, Kirchenstr. 88, 81675 München. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräuß…
3BAU GmbH, München, Kirchenstr. 88, 81675 München. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Stöckl, Jörg Edgar Robert, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 184791 Bauer Grund & Haus GmbH, München, Kirchenstr. 88, 81675 München. Die Gesellschafterversammlung vom 1.3.2013 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue…
Bauer Grund & Haus GmbH, München, Kirchenstr. 88, 81675 München. Die Gesellschafterversammlung vom 1.3.2013 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: 3BAU GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Unmittelbare und/oder mittelbare Tätigkeit im Bereich des Ankaufs, Vertriebs und des Handels mit Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Erbringung von Dienstleistungen; Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Unternehmensbeteiligungen sowie von sonstigen Vermögensanlagen, soweit es hierfür jeweils keiner behördlichen Erlaubnis bedarf; Beratung anderer oder verbundener Unternehmen, soweit es hierfür jeweils keiner behördlichen Erlaubnis bedarf; Erbringung von Bauleistungen.
Veränderungen
HRB 184791 Bauer Grund & Haus GmbH, München, Franz-Josef-Str. 11, 80801 München.Geschäftsanschrift: Kirchenstr. 88, 81675 München.
Bauer Grund & Haus GmbH, München, Franz-Josef-Str. 11, 80801 München.Geschäftsanschrift: Kirchenstr. 88, 81675 München.
Neueintragungen
HRB 184791 Bauer Grund & Haus GmbH, München, Franz-Josef-Str. 11, 80801 München.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.03.2010. Geschäftsanschrift: Franz-Josef-Str. 11, 80801 München. Gegens…
Bauer Grund & Haus GmbH, München, Franz-Josef-Str. 11, 80801 München.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.03.2010. Geschäftsanschrift: Franz-Josef-Str. 11, 80801 München. Gegenstand des Unternehmens: Unmittelbare und/oder mittelbare Tätigkeit im Bereich des Ankaufs, Vertriebs und des Handels mit Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Erbringung von Dienstleistungen; Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Unternehmensbeteiligungen sowie von sonstigen Vermögensanlagen, soweit es hierfür jeweils keiner behördlichen Erlaubnis bedarf; Beratung anderer oder verbundener Unternehmen soweit es hierfür jeweils keiner behördlichen Erlaubnis bedarf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bauer, Dominik, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.