HRB 32847
3 W - Modellmotoren GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Rödermark
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Registerdaten
- Sitz
- Rödermark
- Datenstand
- 2025-01-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 8 IN 149/18 · 3 W - Modellmotoren GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 149/18
- Wirksam am
- 12.02.2026
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 32847
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 18.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 8 IN 149/18 · 3 W - Modellmotoren GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 149/18
- Wirksam am
- 07.10.2025
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 32847
In dem Insolvenzverfahren 3 W - Modellmotoren GmbH, Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 32847), vertr. d.: 1. Christiane Wintrich, Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark, (Geschäftsführerin), 2. Ute Weinhold, Bleichstr. 19, 63526 Erlensee, (Geschäftsführerin), 3. Peter Weinhold, -verstorben-, (Geschäftsführer), 4. Peter Wintrich, -verstorben-, (Geschäftsführer),
sind die Vergütung und die Auslagen des ehemaligen Insolvenzverwalters sowie die Umsatzsteuer hieraus durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen (§ 64 Abs. 2 S. 2 InsO).
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.
Es folgen der Tenor der Entscheidung (ohne die festgesetzten Beträge, welche durch ein dreimaliges "x" (xxx) ersetzt werden), die Gründe der Entscheidung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung:
werden die Vergütung und die Auslagen des ehemaligen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Ottmar Hermann, bis zur Beendigung seines Amtes kanzleiansässig wie folgt: (Ffm.-Fach 183), Goldsteinstraße 114, D 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30,
festgesetzt auf:
1. xxx Euro Nettovergütung nach InsVV
2. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. xxx Euro Auslagen zuzüglich
4. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. xxx Euro Gesamtbetrag
1. Abzüglich xxx Euro Vorschuß d. Beschluß v. 01.03.2019
2. Differenz xxx Euro weitere Vergütung inkl. Ausl.p. und Ust.
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30 wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen und an den ehemaligen Insolvenzverwalter auszukehren.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
In vorliegendem Verfahren wurden Zuschläge i.H.v. insgesamt 75 % der Regelvergütung geltend gemacht, dies unter Berücksichtigung der vorzeitigen Beendigung und Abgabe seines Amtes, und zwar für folgende Erschwernisbereiche:
-Betriebsfortführung
-Betriebsveräußerung / Sanierungsbemühungen sowie Erhalt von Arbeitplätzen.
Gegen diese Zuschläge bestehen dem Grunde und der Höhe nach keine Beanstandungen; auf den Vergütungsantrag des ehemaligen Insolvenzverwalters vom 21.12.2021 und die dortige Begründung wird im übrigen vollumfanglich verwiesen.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 733.617,07 Euro ausgegangen. Die Teilungsmasse deckt sich mit den Feststellungen der mit der Prüfung der Zwischenrechnungslegung des ehemaligen Insolvenzverwalters beauftragten Sachverständigen in ihrem Gutachten vom 16.03.2023.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Die Insolvenzverwalterin bzw. der Insolvenzverwalter hat weiterhin Anspruch auf Auslagenersatz nach § 8 InsVV. Die Insolvenzverwalterin bzw. der Insolvenzverwalter kann anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 %, danach 10 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,- Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Verwalters beträgt. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen (§ 8 Abs. 3 InsVV). In vorliegendem Fall sind drei angefangene Tätigkeitsjahre zu berücksichtigen, weshalb hier grundsätzlich der maximale Pauschsatz von 30 % anzusetzen wäre. In vorliegendem Fall greift jedoch die Begrenzung auf höchstens 250,- Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Verwalters, die sich über insgesamt 34 angefangene Monate erstreckte.
Auslagen für gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragene Zustellungen waren, soweit beantragt, gesondert festzusetzen (Beschluss des BGH vom 21.03.2013, IX ZB 209/10). In vorliegendem Verfahren wurden keine Zustellungsauslagen geltend gemacht.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. In Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13+15, 64283 Darmstadt eingelegt werden.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.09.2025.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 149/18 · 3 W - Modellmotoren GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 149/18
- Wirksam am
- 20.05.2021
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 32847
- Insolvenzgericht -
8 IN 149/18
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
3 W - Modellmotoren GmbH, Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark (AG Offenbach am
Main , HRB 32847),
vertreten durch:
1. Christiane Wintrich, Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark, (Geschäftsführerin),
2. Ute Weinhold, Bleichstr. 19, 63526 Erlensee, (Geschäftsführerin),
3. Peter Weinhold, Bleichstr. 19, 63526 Erlensee, (Geschäftsführer),
4. Peter Wintrich, Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 1.:
Rechtsanwalt M. Hüllen, Eschersheimer Landstr. 14, 60322 Frankfurt am Main,
Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 2.:
Rechtsanwalt Dr. Mahmud Abu Taleb, Büdesheimer Ring 2, 63452 Hanau,
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 3.:
Rechtsanwalt Dr. Mahmud Abu Taleb, Büdesheimer Ring 2, 63452 Hanau,
wird gemäß § 5 Abs. InsO die Durchführung des schriftlichen Verfahrens
angeordnet.
Der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ottmar Hermann, Goldsteinstr.
114, 60528 Frankfurt am Main wird auf Eigenantrag vom 06.05.2021 aus dem Amt
entlassen.
Zur neuen Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, (Ffm.-Fach 183), Goldsteinstraße 114, 60528
Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30.
Die neue Insolvenzverwalterin wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung
der Zustellungen im Verfahren beauftragt.
Es wird eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt
zur eventuellen
- Wahl einer anderen Person als Insolvenzverwalter/in.
Die besondere Gläubigerversammlung wird vor dem Insolvenzgericht Offenbach,
Kaiserstr. 18, 63065 Offenbach am Main abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Eingaben zu dem oben
genannten Tagesordnungspunkt schriftlich bis spätestens zum 23.07.2021
(Stichtag) beim Insolvenzgericht einzureichen. Der genannte Stichtag entspricht
der besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der hiesigen
Geschäftsstelle eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung
durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag
der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die
öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist
das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen
diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 149/18 · 3 W - Modellmotoren GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 149/18
- Wirksam am
- 01.08.2019
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 32847
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3 W - Modellmotoren GmbH,
Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 32847), vertr.
d.: 1. Christiane Wintrich, Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark,
(Geschäftsführerin), 2. Ute Weinhold, Bleichstr. 19, 63526 Erlensee,
(Geschäftsführerin), 3. Peter Weinhold, Bleichstr. 19, 63526 Erlensee,
(Geschäftsführer), 4. Peter Wintrich, Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark,
(Geschäftsführer),
sind die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin bzw.
des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die Umsatzsteuer hieraus durch
Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen (§ 64 Abs. 2 S. 2
InsO).
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main,
Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.
Es folgen der Tenor der Entscheidung (ohne die festgesetzten Beträge, welche
durch ein dreimaliges "x" (xxx) ersetzt werden), die Gründe der Entscheidung
sowie die Rechtsbehelfsbelehrung:
werden die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters
festgesetzt auf:
1. xxx Euro Nettovergütung nach § 11
InsVV
2. xxx Euro Zuschläge i.H.v. 50 % der
Regelvergütung
3. xxx Euro Umsatzsteuer auf 1. und 2.
in Höhe von 19%
4. xxx Euro Auslagen zuzüglich
5. xxx Euro Umsatzsteuer auf 4. in
Höhe von 19%
6. xxx Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ottmar Hermann, (Ffm.-Fach 183),
Goldsteinstraße 114, D 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax:
069 / 91 30 92 30, wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse
zu entnehmen, soweit ausreichend Masse vorhanden ist.
Gründe:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit
besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-10 InsVV
enthaltenen Regelungen über die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
entsprechend, soweit in den §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen
Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs.
1 S. 2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist
entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner
vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des
vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die
auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des
massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens
der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen
Insolvenzverwalters auf 749.659,00 EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im
Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des
vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen
Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.
In vorliegendem Verfahren wurden Zuschläge in Höhe von 30 % für die Vornahme
der Betriebsfortführung, 10 % für die Sanierungsbemühungen und die Veräußerung
des Geschäftsbetriebs sowie weiteren 10 % für die schwierige Inbesitznahme bzw.
das obstruierende Schuldnerverhalten geltend gemacht. Die Zuschläge konnten
ohne Einschränkungen bewilligt werden. Zur Begründung der Zuschläge im
einzelnen wird vollumfanglich auf den Antrag des Insolvenzverwalters vom
25.01.2019 Bezug genommen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner
Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern,
der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf
Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der
Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich zur Vergütung und zu den geltend gemachten Auslagen war gemäß § 7
InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Dem Antrag des Insolvenzverwalters für seine Tätigkeit als vorläufiger
Insolvenzverwalter war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird
vollumfanglich Bezug genommen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
sofern der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Sofern dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen, die
befristete Erinnerung ebenfalls innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die
Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt
die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der
Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. In
Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann eine sofortige
Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13+15, 64283
Darmstadt eingelegt werden.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll
der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die
Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die
Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.07.2019.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 32847 HRB 32847: 3 W - Modellmotoren GmbH, Rödermark (Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark). Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 8 IN 149/18 · 3 W - Modellmotoren GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 149/18
- Wirksam am
- 01.08.2018
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 32847
der 3 W - Modellmotoren GmbH, Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark (AG Offenbach
am Main , HRB 32847), vertr. d.: 1. Christiane Wintrich, Haßwiesenstr. 22,
63322 Rödermark, (Geschäftsführerin), 2. Ute Weinhold, Bleichstr. 19, 63526
Erlensee, (Geschäftsführerin), 3. Peter Weinhold, Bleichstr. 19, 63526
Erlensee, (Geschäftsführer), 4. Peter Wintrich, Haßwiesenstr. 22, 63322
Rödermark, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ottmar Hermann, (Ffm.-Fach 183),
Bleichstraße 2 - 4, D 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069
/ 91 30 92 30.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 18.09.2018,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch
nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung
sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Dienstag, 09.10.2018, 10:00 Uhr, 18-162 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am
Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine
Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen
ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,
· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die
einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 149/18 · 3 W - Modellmotoren GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 149/18
- Wirksam am
- 31.07.2018
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 32847
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
3 W - Modellmotoren GmbH, Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark (AG Offenbach am
Main , HRB 32847),
vertreten durch:
1. Christiane Wintrich, Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark, (Geschäftsführerin),
2. Ute Weinhold, Bleichstr. 19, 63526 Erlensee, (Geschäftsführerin),
3. Peter Weinhold, Bleichstr. 19, 63526 Erlensee, (Geschäftsführer),
4. Peter Wintrich, Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 1.:
Rechtsanwalt M. Hüllen, Eschersheimer Landstr. 14, 60322 Frankfurt am Main,
Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 2.:
Rechtsanwalt Dr. Mahmud Abu Taleb, Büdesheimer Ring 2, 63452 Hanau,
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 3.:
Rechtsanwalt Dr. Mahmud Abu Taleb, Büdesheimer Ring 2, 63452 Hanau,
wird heute um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Ottmar Hermann, (Ffm.-Fach 183), Bleichstraße 2 - 4, D 60313
Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 149/18 · 3 W - Modellmotoren GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 149/18
- Wirksam am
- 07.06.2018
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 32847
- Insolvenzgericht -
8 IN 149/18
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
3 W - Modellmotoren GmbH, Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark (AG Offenbach am
Main , HRB 32847),
vertreten durch:
1. Christiane Wintrich, Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark, (Geschäftsführerin),
2. Ute Weinhold, Bleichstr. 19, 63526 Erlensee, (Geschäftsführerin),
3. Peter Weinhold, Bleichstr. 19, 63526 Erlensee, (Geschäftsführer),
4. Peter Wintrich, Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 1.:
Rechtsanwalt M. Hüllen, Eschersheimer Landstr. 14, 60322 Frankfurt am Main,
Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 2.:
Rechtsanwalt Dr. Mahmud Abu Taleb, Büdesheimer Ring 2, 63452 Hanau,
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 3.:
Rechtsanwalt Mahmud Abu Taleb, Büdesheimer Ring 2, 63452 Hanau,
wird der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, an der Vorfinanzierung der
Löhne und Gehälter für die betroffenen Mitarbeiter betreffend den Zeitraum vom
1.5.2018 bis 31.5.2018 durch Aufnahme eines Kredites in Höhe von ca. 25.000,00
Euro mitzuwirken und die hierdurch bedingte Bearbeitungsgebühr von 500,00 Euro
sowie Zinsverbindlichkeiten in Höhe von ca. 2,67% p.a. im eröffneten
Insolvenzverfahren als Masseverbindlichkeit zurückführen zu dürfen.
Gründe:
Die Ermächtigung ist zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes und der
Erwirtschaftung weiterer Masse erforderlich.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 149/18 · 3 W - Modellmotoren GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 149/18
- Wirksam am
- 30.05.2018
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 32847
Modellmotoren GmbH, Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main ,
HRB 32847), vertr. d.: 1. Christiane Wintrich, Haßwiesenstr. 22, 63322
Rödermark, (Geschäftsführerin), 2. Ute Weinhold, Bleichstr. 19, 63526 Erlensee,
(Geschäftsführerin), 3. Peter Weinhold, Bleichstr. 19, 63526 Erlensee,
(Geschäftsführer), 4. Peter Wintrich, Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark,
(Geschäftsführer), ist am 30.05.2018 gegen die Antragstellerin die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf
den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden
Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner
werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23
Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ottmar
Hermann, (Ffm.-Fach 183), Bleichstraße 2 - 4, D 60313 Frankfurt am Main, Tel.:
069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.05.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.