HRA 105870

2 Offenbachstraße GmbH & Co. KG

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Grünwald

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Registerdaten

Sitz
Grünwald
Datenstand
2024-05-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. 3 Scheinerstraße GmbH & Co. KG Herrsching a.Ammersee
  2. 2 Offenbachstraße GmbH & Co. KG Wolfratshausen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1508 IN 1076/24 · 2 Offenbachstraße GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 1076/24
Wirksam am
11.06.2026
Registerbezug
München, HRA 105870
1508 IN 1076/24

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
2 Offenbachstraße GmbH & Co. KG, Hirtenweg 6, 82031 Grünwald, vertreten durch die Gesellschafterin 2OB Verwaltungs GmbH, (weiterer Name: M-Concept Achte Verwaltungs GmbH), diese vertreten durch den Geschäftsführer Mayr Stefan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 105870
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ganghoferstraße 31, 80339 München
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Wetter Daniel, Zerberusstraße 10a, 82110 Germering, Gz.: 25-02-03

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO
wird der Schuldnerin am 10.06.2026 um 12:30 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO. Damit wird ihr allgemein verboten, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen. Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu leisten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1508 IN 1076/24 · 2 Offenbachstraße GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 1076/24
Wirksam am
23.10.2024
Registerbezug
München, HRA 105870
1508 IN 1076/24

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

2 Offenbachstraße GmbH & Co. KG, Hirtenweg 6, 82031 Grünwald, vertreten durch die Gesellschafterin 2OB Verwaltungs GmbH, (weiterer Name: M-Concept Achte Verwaltungs GmbH), diese vertreten durch den Geschäftsführer Mayr Stefan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 105870
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ganghoferstraße 31, 80339 München

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 23.10.2024 vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Herr Dr. Max Liebig, Schäfflerstraße 3, 80333 München, Telefon: +49(89)2500369-0, Telefax: +49(89)2500369-10, Email: kontakt@inso-liebig.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 105870 HRA 105870: 2 Offenbachstraße GmbH & Co. KG, Grünwald, Landkreis München, Hirtenweg 6, 82031 Grünwald. Nicht mehr: Persönlich haftender Gesellschafter: 2 Offenbachstraße Verwaltungs GmbH, Grünwald (Amtsgeric…
HRA 105870: 2 Offenbachstraße GmbH & Co. KG, Grünwald, Landkreis München, Hirtenweg 6, 82031 Grünwald. Nicht mehr: Persönlich haftender Gesellschafter: 2 Offenbachstraße Verwaltungs GmbH, Grünwald (Amtsgericht München HRB 227574). Nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: M-Concept Achte Verwaltungs GmbH, Grünwald (Amtsgericht München HRB 235314).
Veränderungen
HRA 105870 HRA 105870: 2 Offenbachstraße GmbH & Co. KG, Wolfratshausen, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bürgermeister-Finsterwalder-Ring 23, 82515 Wolfratshausen. Sitz verlegt, nun: Grünwald, Landkreis München. Geän…
HRA 105870: 2 Offenbachstraße GmbH & Co. KG, Wolfratshausen, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bürgermeister-Finsterwalder-Ring 23, 82515 Wolfratshausen. Sitz verlegt, nun: Grünwald, Landkreis München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hirtenweg 6, 82031 Grünwald. Personendaten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: 2 Offenbachstraße Verwaltungs GmbH, Grünwald (Amtsgericht München HRB 227574).
Veränderungen
HRA 105870 HRA 105870: 3 Scheinerstraße GmbH & Co. KG, Herrsching a.Ammersee, Landkreis Starnberg, Panoramastr. 1, 82211 Herrsching a.Ammersee. Firma geändert, nun: 2 Offenbachstraße GmbH & Co. KG. Sitz verlegt, nun: W…
HRA 105870: 3 Scheinerstraße GmbH & Co. KG, Herrsching a.Ammersee, Landkreis Starnberg, Panoramastr. 1, 82211 Herrsching a.Ammersee. Firma geändert, nun: 2 Offenbachstraße GmbH & Co. KG. Sitz verlegt, nun: Wolfratshausen, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bürgermeister-Finsterwalder-Ring 23, 82515 Wolfratshausen. Firma geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: 2 Offenbachstraße Verwaltungs GmbH, Wolfratshausen (Amtsgericht München HRB 227574).
Neueintragungen
HRA 105870 HRA 105870: 3 Scheinerstraße GmbH & Co. KG, Herrsching a.Ammersee, Landkreis Starnberg, Panoramastr. 1, 82211 Herrsching a.Ammersee. (Halten und Verwalten eigenen Vermögens, An- und Verkauf von Grundstücken …
HRA 105870: 3 Scheinerstraße GmbH & Co. KG, Herrsching a.Ammersee, Landkreis Starnberg, Panoramastr. 1, 82211 Herrsching a.Ammersee. (Halten und Verwalten eigenen Vermögens, An- und Verkauf von Grundstücken sowie deren Entwicklung, Bebauung und Verpachtung/Vermietung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Panoramastr. 1, 82211 Herrsching a.Ammersee. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: 3 Scheinerstraße Verwaltungs GmbH, Herrsching a.Ammersee (Amtsgericht München HRB 227574).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.