HRB 99805

110Intensivpflege GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

CO, HQ-Cologne, HangarOne, Butzweilerhofallee 3, 50829 Köln

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Köln
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
01.10.2025
Datenstand
2025-10-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Zahra Jung

Köln

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-28

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. 110Intensivpflege GmbH Lindlar

Gegenstand des Unternehmens

die dauerhafte und kurzzeitige Pflege, Betreuung und Versorgung, Begleitung und Überwachung von tracheotomierten und/oder beatmeten Kindern, Erwachsenen und älteren Menschen in einer Individualversorgung und/oder Wohngemeinschaften. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Rekrutierung und Vermittlung von Fachpersonal aus dem Ausland.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 70d IN 270/25 · 110Intensivpflege GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70d IN 270/25
Wirksam am
21.11.2025
Registerbezug
Köln, HRB 99805
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 270/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren

AOK Rheinland / Hamburg Regionaldirektion Düsseldorf, Kasernenstr. 61, 40213 Düsseldorf

- Gläubiger -

gegen

die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 99805 eingetragene 110Intensivpflege GmbH, Butzweilerhofallee 03, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Zahra Jung, Arinkaweg 12, 51109 Köln

- Schuldnerin -

I.
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters von der Schuldnerin zu tragen.
II.
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx
Zwischensumme xxx
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx xxx
Endbetrag xxx

Gründe:

Zu Ziffer I.
Die festgesetzte Vergütung trägt die Schuldnerin, da keine Gründe vorliegen, ausnahmsweise der antragstellenden Gläubigerin ganz oder teilweise die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen aufzuerlegen.
Zu Ziffer II.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 23.10.2025 bis zum 30.10.2025 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 26a, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 261.129,38 €. Dabei waren Außenstände in Höhe von 224.000 € zugrunde zu legen. Aus der von der Geschäftsführern der Schuldnerin selbst gefertigten Aufstellung ergibt sich diese Summe. Soweit die Schuldnerin nunmehr geringere Außenstände behauptet und insbesondere einige Debitoren komplett unberücksichtigt lassen möchte, entbehrt dies jeglicher Substanz. Dabei wurde ein Anteil von 100.000 € bereits unberücksichtigt gelassen, weil es sich in diesem Umfang um Nachforderungen handeln dürfte, die erst dann gestellt werden könnten, wenn mit den Krankenkassen rückwirkend ein geänderter Stundensatz für die Pflege der Patienten vereinbart würde.

Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 37.434,70 €. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 9 358,68 € zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 1.400,00 €. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit d. vorl. Insolvenzverw. im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Reduzierung des Regelsatzes auf 12,5 % - entsprechend dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters - und damit auf den Betrag von 4.679,34 € gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 04.11.2025 verwiesen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zwar Gespräche mit dem Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin sowie der Geschäftsführerin im Hinblick auf die potenzielle Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs geführt und zugleich Kontaktaufnahmen von potenziellen Übernehmern/Interessenten ausgewertet, sich mit der Fortführung des Geschäftsbetriebs aber noch nicht weitergehend beschäftigt. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die Geschäftsführerin jegliche Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter verweigerte. Insbesondere kam diese zunächst den Ihr obliegenden Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nicht nach. Erst, nachdem das Gericht die zwangsweise Vorführung anordnete, konnte er unter erheblicher Gegenwehr vereinzelte Informationen von der Geschäftsführerin erlangen. Dies rechtfertigt grundsätzlich einen Zuschlag auf die Regelvergütung. Da jedoch zugleich ein Abschlag aufgrund der geringen Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung vorzunehmen ist, ist an dieser Stelle kein Zuschlag ausgewiesen worden, sondern der zuvor dargestellte Umstand bei der Bemessung des Abschlags vermindert berücksichtigt worden.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 eingesehen werden.

70d IN 270/25
Amtsgericht Köln, 21.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 70d IN 270/25 · 110Intensivpflege GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70d IN 270/25
Wirksam am
17.11.2025
Registerbezug
Köln, HRB 99805
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 270/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 99805 eingetragenen 110Intensivpflege GmbH, Böningergasse 7, 50321 Brühl, frühere Anschrift: Theodor-Heuss-Ring 23, 50668 Köln,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Zahra Jung, Arinkaweg 12, 51109 Köln

Geschäftszweig: die dauerhafte und kurzzeitige Pflege, Betreuung und Versorgung, Begleitung und Überwachung von tracheotomierten und/oder beatmeten Kindern,

sind die am 23.10.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 17.11.2025 aufgehoben worden.

Köln, 17.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 70d IN 270/25 · 110Intensivpflege GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70d IN 270/25
Wirksam am
30.10.2025
Registerbezug
Köln, HRB 99805
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 270/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 99805 eingetragenen 110Intensivpflege GmbH, Böningergasse 7, 50321 Brühl, frühere Anschrift: Theodor-Heuss-Ring 23, 50668 Köln,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Zahra Jung, Arinkaweg 12, 51109 Köln

Geschäftszweig: die dauerhafte und kurzzeitige Pflege, Betreuung und Versorgung, Begleitung und Überwachung von tracheotomierten und/oder beatmeten Kindern,

sind die am 23.10.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 30.10.2025 aufgehoben worden.

70d IN 270/25
Amtsgericht Köln, 30.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70d IN 270/25 · 110Intensivpflege GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70d IN 270/25
Wirksam am
23.10.2025
Registerbezug
Köln, HRB 99805
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 270/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 99805 eingetragenen 110Intensivpflege GmbH, Böningergasse 7, 50321 Brühl, frühere Anschrift: Theodor-Heuss-Ring 23, 50668 Köln,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Zahra Jung, Arinkaweg 12, 51109 Köln

Geschäftszweig: die dauerhafte und kurzzeitige Pflege, Betreuung und Versorgung, Begleitung und Überwachung von tracheotomierten und/oder beatmeten Kindern,

ist am 23.10.2025, um 15:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70d IN 270/25
Amtsgericht Köln, 23.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 99805 HRB 99805: 110Intensivpflege GmbH, Köln, Theodor-Heuss-Ring 23, 50668 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Gierga, Bernhard, Lindlar, *XX.XX.XXXX.
HRB 99805: 110Intensivpflege GmbH, Köln, Theodor-Heuss-Ring 23, 50668 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Gierga, Bernhard, Lindlar, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 99805 HRB 99805: 110Intensivpflege GmbH, Lindlar, Hauptstraße 59, 51789 Lindlar. Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer (2) (Firma, Sitz) und mit ih…
HRB 99805: 110Intensivpflege GmbH, Lindlar, Hauptstraße 59, 51789 Lindlar. Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer (2) (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Köln sowie die Änderung in § 2 Ziffer (2) (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Ring 23, 50668 Köln. die dauerhafte und kurzzeitige Pflege, Betreuung und Versorgung, Begleitung und Überwachung von tracheotomierten und/oder beatmeten Kindern, Erwachsenen und älteren Menschen in einer Individualversorgung und/oder Wohngemeinschaften. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Rekrutierung und Vermittlung von Fachpersonal aus dem Ausland.
Neueintragungen
HRB 99805 HRB 99805: 110Intensivpflege GmbH, Lindlar, Hauptstraße 59, 51789 Lindlar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.10.2019. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 59, 51789 Lindlar. Gegen…
HRB 99805: 110Intensivpflege GmbH, Lindlar, Hauptstraße 59, 51789 Lindlar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.10.2019. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 59, 51789 Lindlar. Gegenstand: die dauerhafte und kurzzeitige Pflege, Betreuung und Versorgung, Begleitung und Überwachung von tracheotomierten und/oder beatmeten Kindern, Erwachsenen und älteren Menschen in einer Individualversorgung und/oder Wohngemeinschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gierga, Bernhard, Lindlar, *XX.XX.XXXX; Jung, Zahra, Köln, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.