HRB 11320

11 CHAMPIONS AG

Amtsgericht Rostock · Mecklenburg-Vorpommern

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Rostock

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Registerdaten

Sitz
Rostock
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 60 IN 11/24 · 11 CHAMPIONS AG · Insolvenzgericht Rostock
Insolvenzgericht
Rostock
Aktenzeichen
60 IN 11/24
Wirksam am
19.01.2026
Registerbezug
Rostock, HRB 11320
60 IN 11/24

In dem Verfahren über den Antrag

der 11 CHAMPIONS AG, Kröpeliner Straße 54, 18055 Rostock, vertreten durch das Vorstandsmitglied Kathleen Daudert
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
11 CHAMPIONS AG, Kröpeliner Straße 54, 18055 Rostock, vertreten durch das Vorstandsmitglied Kathleen Daudert
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 11320
- Schuldnerin -

Beschluss:

Die Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wierden mangels Masse abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rostock
Zochstraße 13
18057 Rostock

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 14.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 60 IN 11/24 · 11 CHAMPIONS AG · Insolvenzgericht Rostock
Insolvenzgericht
Rostock
Aktenzeichen
60 IN 11/24
Wirksam am
13.12.2024
Registerbezug
Rostock, HRB 11320
60 IN 11/24

In dem Verfahren über den Antrag

der 11 CHAMPIONS AG, Kröpeliner Straße 54, 18055 Rostock, vertreten durch das Vorstandsmitglied Kathleen Daudert
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
11 CHAMPIONS AG, Kröpeliner Straße 54, 18055 Rostock, vertreten durch das Vorstandsmitglied Kathleen Daudert
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 11320
- Schuldnerin -

Beschluss:

1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt
Rungestraße 17, 18055 Rostock
Telefon: 0381 3756900, Fax: 0381 37569010

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rostock
Zochstraße 13
18057 Rostock

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 12.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 11320 HRB 11320: 11 CHAMPIONS AG, Rostock, Kröpeliner Straße 54, 18055 Rostock. Nicht mehr Vorstand: Daudert, Christian, Rostock, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstandsmitglied: Daudert, Kathleen, Rostock, *XX.XX.XXX…
HRB 11320: 11 CHAMPIONS AG, Rostock, Kröpeliner Straße 54, 18055 Rostock. Nicht mehr Vorstand: Daudert, Christian, Rostock, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstandsmitglied: Daudert, Kathleen, Rostock, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 11320 11 CHAMPIONS AG, Rostock, Kröpeliner Straße 54, 18055 Rostock. Die Hauptversammlung vom 21.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer…
11 CHAMPIONS AG, Rostock, Kröpeliner Straße 54, 18055 Rostock. Die Hauptversammlung vom 21.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Verleihung von Inhaberrechten an der Wort- und Bildmarke 11 CHAMPIONS, eingetragen unter der Nummer 307513580 im Markenregister des Deutschen Marken- und Patentamtes an Vertriebsgesellschaften zur Bewerbung des Dachfonds 11 CHAMPIONS UI sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens und der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen im In- und Ausland.
Veränderungen
HRB 11320 11 CHAMPIONS AG, Rostock, Kröpeliner Straße 54, 18055 Rostock. Die Hauptversammlung vom 03.03.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer…
11 CHAMPIONS AG, Rostock, Kröpeliner Straße 54, 18055 Rostock. Die Hauptversammlung vom 03.03.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Verleihung von Inhaberrechten an der Wort- und Bildmarke 11 CHAMPIONS, eingetragen unter der Nummer 307513580 im Markenregister des Deutschen Marken- und Patentamtes an Vertriebsgesellschaften zur Bewerbung des Dachfonds 11 CHAMPIONS UI. Verwaltung des eigenen Vermögens.
Veränderungen
HRB 11320 11 CHAMPIONS AG, Rostock, Trelleborger Straße 10, 18107 Rostock. Änderung der Geschäftsanschrift: Kröpeliner Straße 54, 18055 Rostock.
11 CHAMPIONS AG, Rostock, Trelleborger Straße 10, 18107 Rostock. Änderung der Geschäftsanschrift: Kröpeliner Straße 54, 18055 Rostock.
Veränderungen
HRB 11320 11 CHAMPIONS AG, Rostock, Trelleborger Straße 10, 18107 Rostock. Änderung der Geschäftsanschrift: Kröpeliner Straße 54, 18055 Rostock.
11 CHAMPIONS AG, Rostock, Trelleborger Straße 10, 18107 Rostock. Änderung der Geschäftsanschrift: Kröpeliner Straße 54, 18055 Rostock.
Veränderungen
HRB 11320 11 CHAMPIONS AG, Rostock, Klosterhof 2, 18055 Rostock.Die Hauptversammlung vom 12.10.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsansch…
11 CHAMPIONS AG, Rostock, Klosterhof 2, 18055 Rostock.Die Hauptversammlung vom 12.10.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Trelleborger Straße 10, 18107 Rostock. Neuer Unternehmensgegenstand: Verleihung von Inhaberrechten an der Wort- und Bildmarke 11 CHAMPIONS, eingetragen unter der Nr. 307513580 im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes an Vertriebsgesellschaften zur Bewerbung des Dachfonds 11 CHAMPIONS UI. Der Kauf von Versicherungs- und Bausparverträgen sowie deren Verwertung und Liquidation. Ausgenommen sind genehmigungspflichtige Geschäfte gemäß § 34 c GewO und § 32 I KWG.
Neueintragungen
HRB 11320 11 CHAMPIONS AG, Rostock, Klosterhof 2, 18055 Rostock.Aktiengesellschaft. Satzung vom 16.03.2009 Die Hauptversammlung vom 13.07.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 Satz 1, Satz 2 und § 2 und mit ihr die…
11 CHAMPIONS AG, Rostock, Klosterhof 2, 18055 Rostock.Aktiengesellschaft. Satzung vom 16.03.2009 Die Hauptversammlung vom 13.07.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 Satz 1, Satz 2 und § 2 und mit ihr die Änderung der Firma, die Sitzverlegung von Bonn (bisher Amtsgericht Bonn, HRB 16961) nach Rostock und die Änderung des Gegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Klosterhof 2, 18055 Rostock. Gegenstand: Verleihung von Inhaberrechten an der Wort- und Bildmarke 11 CHAMPIONS, eingetragen unter der Nr. 307513580 im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes an Vertriebsgesellschaften zur Bewerbung des Dachfonds 11 CHAMPIONS UI. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Vorstand: Hundt, Angelika, Wesseling, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Daudert, Christian, Rostock, *XX.XX.XXXX. Der Vorstand besteht aus einer Person.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.