VR 404

1. Fußball-Club Passau e.V., gegründet 1911

Amtsgericht Passau · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Passau

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Passau
Datenstand
2025-01-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-10

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2025-01-03 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. 1. Fußball-Club Passau eingetragener Verein, gegr. 1911 Passau

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 404 VR 404: 1. Fußball-Club Passau e.V., gegründet 1911, Passau (Danziger Straße 40, 94036 Passau). Der Verein hat im Weg der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 09.05.2019 sowie Beschluss seiner Mitgliederversam…
VR 404: 1. Fußball-Club Passau e.V., gegründet 1911, Passau (Danziger Straße 40, 94036 Passau). Der Verein hat im Weg der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 09.05.2019 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 29.05.2019 Teile des Vermögens (die im Spaltungsplan bezeichnete Abteilung Leichtathletik) auf den neugründeten LAC Passau e.V. mit dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau VR 200875 ) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.