VR 10477 früher Amtsgericht Marl

1. BILLARDSPORTCLUB MARL 1958/74 e.V.

Amtsgericht Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Marl

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Registerdaten

Sitz
Marl
Datenstand
2024-12-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Löschungsankündigungen
VR 10477 VR 10477:1. BILLARDSPORTCLUB MARL 1958/74 e.V., Marl ( Marl). Herr Henry Anhenn ist nach hiesiger Erkenntnis kein Vorstandsmitglieder mehr. Gemäß § 395 FamFG soll sein Ausscheiden als Vorstandsmitglied von A…
VR 10477:1. BILLARDSPORTCLUB MARL 1958/74 e.V., Marl ( Marl). Herr Henry Anhenn ist nach hiesiger Erkenntnis kein Vorstandsmitglieder mehr. Gemäß § 395 FamFG soll sein Ausscheiden als Vorstandsmitglied von Amts wegen in das Vereinsregister eingetragen werden.Zur Geltendmachung eines Widerspruchs wird eine Frist von einem Monat gesetzt, die mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beginnt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen, Overwegstraße 35, 45879 Gelsenkirchen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung dieser Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Löschungsankündigungen
VR 10477 VR 10477:1. BILLARDSPORTCLUB MARL 1958/74 e.V., Marl ( Marl). Herr Erhard Schran und Herr Hans Martin Meznar sind nach hiesiger Erkenntnis keine Vorstandsmitglieder mehr. Gemäß § 395 FamFG soll ihr Ausscheid…
VR 10477:1. BILLARDSPORTCLUB MARL 1958/74 e.V., Marl ( Marl). Herr Erhard Schran und Herr Hans Martin Meznar sind nach hiesiger Erkenntnis keine Vorstandsmitglieder mehr. Gemäß § 395 FamFG soll ihr Ausscheiden als Vorstandsmitglieder von Amts wegen in das Vereinsregister eingetragen werden.Zur Geltendmachung eines Widerspruchs wird eine Frist von einem Monat gesetzt, die mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beginnt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen, Overwegstraße 35, 45879 Gelsenkirchen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung dieser Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

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