Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 47740
Firma: ITSM Consulting GmbH
Sitz: Bodenheim
Veränderungen
HRB 47740: ITSM Consulting GmbH, Bodenheim, Am Kümmerling 21 - 25, 55294 Bodenhe...
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HRB 47740: ITSM Consulting GmbH, Bodenheim, Am Kümmerling 21 - 25, 55294 Bodenhe...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.11.2017 20:07:00
HRB 47740: ITSM Consulting GmbH, Bodenheim, Am Kümmerling 21 - 25, 55294 Bodenheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2017. Geschäftsanschrift: Am Kümmerling 21 - 25, 55294 Bodenheim. Die Erbringung von Dienstleistungen im Umfeld der Datenverarbeitung. Insbesondere gehören hierzu die Beratung und Entwicklung von Konzepten, die Projektplanung und -steuerung, die Schulung und der Handel mit Lizenzen. 51.020,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Riedel, Siegfried, Bodenheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wellmann, Ralph, Eltville, *XX.XX.XXXX; Zielke, Frank, Zeven, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ITSM Consulting AG mit Sitz in Bodenheim (Amtsgericht Mainz HRB 40137) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 30.08.2017 und des Beschlusses der gesonderten Versammlung des Vorzugsaktionärs vom 30.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Riedel, Siegfried aus Bodenheim,
Wellmann, Ralph aus Eltville,
Zielke, Frank aus Zeven