Veröffentlichungen vom Amtsgericht Montabaur zum Aktenzeichen HRB 20373
Firma: Tokheim Steinebach GmbH
Sitz: Nentershausen
Veränderungen
Tokheim Steinebach GmbH, Nentershausen, Beim Kalksbrunnen, 56412 Nentershausen. ...
Löschungen
Tokheim Steinebach GmbH, Nentershausen, Beim Kalksbrunnen, 56412 Nentershausen. ...
Veränderungen
Tokheim Steinebach GmbH, Nentershausen, Beim Kalksbrunnen, 56412 Nentershausen. ...
Veränderungen
Tokheim Steinebach GmbH, Nentershausen, Beim Kalksbrunnen, 56412 Nentershausen. ...
Veränderungen
Tokheim Steinebach GmbH, Nentershausen, Beim Kalksbrunnen, 56412 Nentershausen.N...
Veränderungen
Tokheim Steinebach GmbH, Nentershausen, Beim Kalksbrunnen, 56412 Nentershausen.G...
Veränderungen
Tokheim Steinebach GmbH, Nentershausen (Beim Kalksbrunnen, 56412 Nentershausen)....
Veränderungen
Veröffentlichung vom 29.09.2006 10:47:00
Tokheim 'Germann' GmbH, Nentershausen (Beim Kalksbrunnen, 56412 Nentershausen). Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Tokheim Steinebach GmbH. Geschäftsführer: Steinebach, Karl Heinz, Niederelbert, *XX.XX.XXXX; Steinebach, Detlef, Nentershausen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.04.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.04.2006 mit der Arthur Steinebach GmbH mit Sitz in Nentershausen (Amtsgericht Montabaur, HRB 4194) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Steinebach, Detlef aus Nentershausen,
Steinebach, Karl Heinz aus NiederelbertNeueintragungen
Tokheim ¿Germann¿ GmbH, Nentershausen (Beim Kalksbrunnen, 56412 Nentershausen). ...
Berichtigungen
Tokheim ¿Germann¿ GmbH, Nentershausen (Beim Kalksbrunnen, 56412 Nentershausen). ...