Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Kreuznach zum Aktenzeichen HRA 20561
Firma: Johann Lafer's Table d'Or GmbH & Co. KG
Sitz: Guldental
Veränderungen
HRA 20561: Johann Lafer's Table d'Or GmbH & Co. KG, Guldental, Hauptstraße 3, 55...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.08.2012 12:00:00
Johann Lafer's Table d'Or GmbH & Co. KG, Guldental, Hauptstraße 3, 55452 Guldental. (Der Betrieb einer Kochschule verbunden mit einem Partyservice und einer Restauration; die Herstellung und der Vertrieb von Konditorerzeugnissen, Backwaren und Süßwaren jeglicher Art; die Herstellung und der Vertrieb von Fleisch-, Wurst- und Pastetenspezialitäten; der Vertrieb von Delikatessen, Käsespezialitäten und Feinkost-Produkten jeglicher Art; der Vertrieb von Champagner, Sekt, Weinen, Spirituosen, Kaffee und Tee; der Vertrieb von Dekorations-, Gebrauchs- und Einrichtungsgegenständen erster Qualität, die in Küche, Haushalt oder Gastronomie Verwendung finden; die Durchführung von Promotions- und Werbeveranstaltungen; die Produktion von Ton- und Bildaufzeichnungen für Rundfunk, Film und Fernsehen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 3, 55452 Guldental. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Johann Lafer Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Stromberg (Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 4822). Einzelprokura: Buchholz-Lafer, Silvia, Guldental, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Johann Lafer's Table d'Or GmbH, Guldental (Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 3444) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Buchholz-Lafer, Silvia aus Guldental