Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegen zum Aktenzeichen HRB 9599
Firma: MMR-Immobilien GmbH
Sitz: Schleching
Löschungen
HRB 9599: MMR-Immobilien GmbH, Siegen, Untere Dorfstraße 135, 57074 Siegen. Schl...
Veränderungen
HRB 9599: MMR-Immobilien GmbH, Wilnsdorf, Glück-Auf-Straße 28, 57234 Wilnsdorf. ...
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MMR-Immobilien GmbH, Wilnsdorf, Glück-Auf-Straße 28, 57234 Wilnsdorf. Einzelprok...
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MMR-Immobilien GmbH, Wilnsdorf, Glück-Auf-Straße 28, 57234 Wilnsdorf. Die Gesell...
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MMR-Immobilien GmbH, Wilnsdorf, Glück-Auf-Straße 28, 57234 Wilnsdorf. Die Gesell...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.09.2011 12:00:00
MMR-Immobilien GmbH, Wilnsdorf, Glück-Auf-Straße 28, 57234 Wilnsdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30. August 2011. Geschäftsanschrift: Glück-Auf-Straße 28, 57234 Wilnsdorf. Gegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch Erwerb, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien und Verrmögensanlagen aller Art, sowie die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen einschließlich der Errichtung industrieller Fertigungsstätten zu eigenen Zwecken. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mohn, Thomas, Wilnsdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MMR-Immobilien GmbH & Co. KG, Wilnsdorf (AG Siegen HRA 6251) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30. August 2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Mohn, Thomas aus Wilnsdorf