Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegen zum Aktenzeichen HRB 9244
Firma: Gebr. Schmidt GmbH
Sitz: Wenden
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HRB 9244: Gebr. Schmidt GmbH, Wenden, Alte Waldstraße 2, 57482 Wenden. Einzelpro...
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HRB 9244: Gebr. Schmidt GmbH, Wenden, Alte Waldstraße 2, 57482 Wenden. Nicht meh...
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HRB 9244: Gebr. Schmidt GmbH, Wenden, Alte Waldstraße 2, 57482 Wenden. Die Gesel...
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HRB 9244:Gebr. Schmidt GmbH, Wenden, Alte Waldstraße 2, 57482 Wenden.Nach Änderu...
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HRB 9244:Gebr. Schmidt GmbH, Wenden, Alte Waldstraße 2, 57482 Wenden.Prokura erl...
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Gebr. Schmidt GmbH, Wenden, Alte Waldstraße 2, 57482 Wenden. Die Gesellschafterv...
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Gebr. Schmidt GmbH, Wenden, Alte Waldstraße 2, 57482 Wenden. Einzelprokura: Koch...
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Gebr. Schmidt - Apparatebau GmbH -, Wenden, Alte Waldstraße 2, 57482 Wenden. Die...
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Gebr. Schmidt - Apparatebau GmbH -, Wenden, Alte Waldstraße 2, 57482 Wenden. Die...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.08.2010 12:00:00
Gebr. Schmidt - Apparatebau GmbH -, Wenden, Alte Waldstraße 2, 57482 Wenden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Alte Waldstraße 2, 57482 Wenden. Apparatebau. 25.000,00 EUR. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Schmidt, Joachim, Wenden, *XX.XX.XXXX; Schmidt, Patrick, Bergisch Gladbach-Bensberg, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Gebr. Schmidt oHG Apparatebau, Wenden (AG Siegen, HRA 7281) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11. August 2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schmidt, Joachim aus Wenden,
Schmidt, Patrick aus Bergisch Gladbach-Bensberg