Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 69127
Firma: LEG Immobilien GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Hans-Böckler-Straße 38, 40476 Düsseldorf
Löschungen
LEG Immobilien GmbH, Düsseldorf, Hans-Böckler-Straße 38, 40476 Düsseldorf. Die G...
Veränderungen
LEG Immobilien GmbH, Düsseldorf, Hans-Böckler-Straße 38, 40476 Düsseldorf. Die G...
Veränderungen
LEG Immobilien GmbH, Düsseldorf, Hans-Böckler-Straße 38, 40476 Düsseldorf. Die G...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.12.2012 12:00:00
LEG Immobilien GmbH, Düsseldorf, Hans-Böckler-Straße 38, 40476 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.10.2012. Geschäftsanschrift: Hans-Böckler-Straße 38, 40476 Düsseldorf. Das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Bewirtschaftung, die Vermietung, der Erwerb und der Verkauf von Wohnungen sowie das Erbringen von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien, selbst oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. 15.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 Alt 2. BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hegel, Thomas, Erftstadt, *XX.XX.XXXX; Hentschel, Holger, Erkrath, *XX.XX.XXXX; Schultz, Eckhard, Neuss, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Lancaster GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 20189) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.10.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hegel, Thomas aus Erftstadt,
Hentschel, Holger aus Erkrath,
Schultz, Eckhard aus Neuss