Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 64090
Firma: KINOPOLIS Leverkusen GmbH
Sitz: Leverkusen
Veränderungen
HRB 64090: KINOPOLIS Leverkusen GmbH, Leverkusen, Schlossstraße 46 - 48, 51429 B...
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HRB 64090: KINOPOLIS Leverkusen GmbH, Leverkusen, Friedrich-Ebert-Platz 3e, 5137...
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HRB 64090: KINOPOLIS Leverkusen GmbH, Leverkusen, Friedrich-Ebert-Platz 3e, 5137...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.10.2008 22:00:00
KINOPOLIS Leverkusen GmbH, Leverkusen, (Friedrich-Ebert-Platz 3e, 51373 Leverkusen).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2008. Gegenstand: die Errichtung, der Betrieb, der Kauf und Verkauf, das Mieten bzw. Pachten sowie das Vermieten bzw. Verpachten von Mehrfach-Filmtheatern (sogenannte Multiplex-Theater), insbesondere in Leverkusen. Davon mitumfasst ist der Verkauf von kinospezifischen Artikeln, insbesondere Getränken, Süßwaren, Zeitschriften etc., sowie der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und die Vermietung bzw. Verpachtung von Gebäudeflächen, auch in Parkhäusern und auf Parkplätzen. Stammkapital: 900.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brunotte, Helmut, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX; Hebbel, Peter, Odenthal, *XX.XX.XXXX; Hebbel, Claudia, Odenthal, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der KINOPOLIS Leverkusen GmbH & Co. KG, Leverkusen (Amtsgericht Köln, HRA 20584) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Brunotte, Helmut aus Bergisch Gladbach,
Hebbel, Claudia aus Odenthal,
Hebbel, Peter aus Odenthal