Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kleve zum Aktenzeichen HRB 3479
Firma: Holemans GmbH
Sitz: Rees
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HRB 3479: Holemans GmbH, Rees, Vor dem Rheintor 17, 46459 Rees. Einzelprokura: B...
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HRB 3479: Holemans GmbH, Rees, Vor dem Rheintor 17, 46459 Rees. Prokura geändert...
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HRB 3479: Holemans GmbH, Rees, Vor dem Rheintor 17, 46459 Rees. Prokura erlosche...
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HRB 3479: Holemans GmbH, Rees, Vor dem Rheintor 17, 46459 Rees. Gesamtprokura ge...
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HRB 3479:Holemans GmbH, Rees, Vor dem Rheintor 17, 46459 Rees.Die Gesellschafter...
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Holemans GmbH, Rees, Vor dem Rheintor 17, 46459 Rees. Nicht mehr Geschäftsführer...
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Holemans GmbH, Rees, Vor dem Rheintor 17, 46459 Rees. Die Gesellschaft ist als ü...
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Holemans GmbH, Rees, Vor dem Rheintor 17, 46459 Rees. Die Gesellschaft ist als ü...
Vorgänge ohne Eintragung
Holemans GmbH, Rees, Vor dem Rheintor 17, 46459 Rees.Es wird darauf hingewiesen,...
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Holemans GmbH, Rees, Vor dem Rheintor 17, 46459 Rees.Prokura erloschen: Scholten...
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Holemans GmbH, Rees, (Vor dem Rheintor 17, 46459 Rees).Die Gesellschafterversamm...
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Holemans GmbH, Rees, Vor dem Rheintor 17, 46459 Rees.Geschäftsanschrift: Vor dem...
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Franz Fackeldey'sche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Rees (Vor dem Rheint...
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Franz Fackeldey'sche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Rees (Vor dem Rheint...
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Franz Fackeldey'sche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Rees (Vor d. Rheinto...
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Franz Fackeldey'sche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Rees (Vor d. Rheinto...
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Veröffentlichung vom 12.08.2005 09:52:00
Franz Fackeldey'sche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Rees (Vor d. Rheintor 17, 46459 Rees). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.05.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.05.2005 mit der STG Suhrborg Transportgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Rees (Amtsgericht Kleve HRB 2800) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.