Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen GnR 725
Firma: Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag - EKK eG
Sitz: Köln
Löschungen
GnR 725: Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG i...
Veränderungen
GnR 725: Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG i...
Veränderungen
GnR 725: Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG i...
Veränderungen
GnR 725: Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG i...
Veränderungen
GnR 725: Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG i...
Veränderungen
GnR 725: Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG i...
Veränderungen
GnR 725: Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG i...
Veränderungen
GnR 725:Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im...
Veränderungen
Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutsch...
Veränderungen
Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag -EKK eG-...
Veränderungen
Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag -EKK eG-...
Veränderungen
Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag -EKK eG-...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 15.04.2008 12:00:00
Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag -EKK eG-, Köln (Lindenallee 13 - 17, 50968 Köln). Die Generalversammlung vom 30.11.2007 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen. Dienstleistungen zur Versorgung der Mitglieder mit Bedarfsartikeln jeglicher Art für kommunale Krankenhäuser, insb. die Vermittlung des Wareneinkaufs von kommunalen Krankenhäusern und alle damit im Zusammenhang stehenden sonstigen Tätigkeiten. Entsprechend dieser Zwecksetzung kann die EKK eG im Rahmen von Kooperationen auch Dienstleistungen für Dritte erbringen, soweit kommunalrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegen stehen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen an anderen Unternehmen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen erwerben, errichten und führen. Unternehmensverträge, insbesondere Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge abschließen und alle weiteren Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand der Genossenschaft und/oder der Förderung der Mitglieder dienen oder zu dienen bestimmt sind. Entsprechende Maßnahmen bedürfen der Zustimmung des Vorstands. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.Veränderungen
Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag -EKK eG-...
Veränderungen
Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag -EKK eG-...
Veränderungen
Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag -EKK eG-...
Veränderungen
Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag -EKK eG-...