Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stadthagen zum Aktenzeichen GnR 200005
Firma: Zeitlos - Wohnen und Leben im Quartier eG
Sitz: Stadthagen
Veränderungen
GnR 200005: Zeitlos - Wohnen und Leben im Quartier eG, Stadthagen (Im Bruch 4, 3...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.09.2020 19:00:00
GnR 200005: Zeitlos - Wohnen und Leben im Quartier eG, Stadthagen (m Bruch 4, 31655 Stadthagen). eingetragene Genossenschaft. Statut vom 25.05.2020 mit Änderung vom 03.08.2020. Gegenstand: Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastrukturanfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Keine Nachschusspflicht der Genossen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Bade, Thomas, Stadthagen, *XX.XX.XXXX; Koch, Eberhard, Nienstädt, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Hellmann, Bernd, Stadthagen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der "Zeitlos - Wohnen und Leben im Quartier" OHG, Stadthagen (Amtsgericht Stadthagen HRA 200584) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.05.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Bade, Thomas aus Stadthagen,
Hellmann, Bernd aus Stadthagen,
Koch, Eberhard aus Nienstädt