Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 12891
Firma: HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Hamburg
Adresse: Kapstadtring 8, 22297 Hamburg
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Vorgänge ohne Eintragung
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Berichtigungen
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Veröffentlichung vom 29.12.2017 13:32:00
HRB 12891: HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Kapstadtring 8, 22297 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und die Streichung des Abs. 7 des § 14 beschlossen. 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-lnvestmentvermögen oder ausländischen AlF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, - Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Container, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8, 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Publikums-AIF bereits beteiligt ist, - Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Container, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt ist, - Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände und Gelddarlehen gemäß §§ 284 Abs. 5, 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der Spezial-AIF bereits beteiligt ist, - Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, - Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Container, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8, 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Publikums-AIF bereits beteiligt ist, - Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Container, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt ist. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW, EU-AIF oder ausländische AlF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AlF für andere, - den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), - den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, - die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-lnvestmentvermögen und ausländischen AlF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), - Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Pingel, Falko, Norderstedt, *XX.XX.XXXX.Personen: Pingel, Falko aus Norderstedt
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