Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 102935
Firma: Albertinen-Zentrale Dienste GmbH
Sitz: Hamburg
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HRB 102935: Albertinen-Zentrale Dienste GmbH, Hamburg, Süntelstraße 11a, 22457 H...
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Albertinen-Zentrale Dienste GmbH, Hamburg, Süntelstraße 11a, 22457 Hamburg.Beste...
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Albertinen-Zentrale Dienste GmbH, Hamburg, Süntelstraße 11a, 22457 Hamburg.Einze...
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Albertinen-Zentrale Dienste GmbH, Hamburg, Süntelstraße 11a, 22457 Hamburg.Gesch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.11.2007 12:00:00
Albertinen-Zentrale Dienste GmbH, Hamburg (Süntelstraße 11a, 22457 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2007. das Erbringen von zentralen Dienstleistungen in den Bereichen: · Personal, · Finanzen und Investition (F+ I), · Controlling, · Technischer Service, · Informationstechnologie (IT) und · Zentraleinkauf sowie weiterer · sekundärer oder tertiärer Dienstleistungsangebote. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Rupp, Thomas, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Prof. Dr. ter Haseborg, Fokko, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von dem Verein Albertinen-Diakoniewerk e.V. mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, VR 428 ) betriebenen Teilbetriebes "Zentrale Dienste" nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 21.08.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2007. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.11.2007 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Prof. Dr. ter Haseborg, Fokko aus Hamburg,
Rupp, Thomas aus Hamburg