Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 92583
Firma: assona Holding SE
Sitz: Frankfurt am Main
Löschungen
HRB 92583: assona Holding SE, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 18, 60322 Frankfur...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 92583: assona Holding SE, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 18, 60322 Frankfur...
Veränderungen
assona Holding SE, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 18, 60322 Frankfurt am Main. ...
Veränderungen
assona Holding SE, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 18, 60322 Frankfurt am Main. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.12.2011 22:00:00
assona Holding SE, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 18, 60322 Frankfurt am Main. Europäische Aktiengesellschaft (SE). Satzung vom 17.11.2011. Geschäftsanschrift: Grüneburgweg 18, 60322 Frankfurt am Main. der Erwerb, die dauernde Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen aller Art. 120.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Lange, Andreas, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Verschmelzung und formwechselnde Umwandlung der Midlake Holding AG mit Sitz in Schaan,Liechtenstein (Öffentlichkeitsregisteramt Fürstentum Liechtenstein, FL-0002.374.950-6), gleichzeitiger Sitzverlegung nach Frankfurt am Main und Änderung der Firma. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Lange, Andreas aus Frankfurt am Main