Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 89478
Firma: Invesco Hanover City Hotel Investment GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: c/o Citco Deutschland GmbH, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main
Löschungen
HRB 89478: Invesco Hanover City Hotel Investment GmbH, Frankfurt am Main, c/o Ci...
Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 30.01.2017 22:00:00
HRB 89478: Invesco Hanover City Hotel Investment GmbH, Frankfurt am Main, c/o Citco Deutschland GmbH, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Planes über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Invesco European Hotel Real Estate v S.à.r.l eingereicht worden. Hierzu wird gem. § 122d Satz 3 UmwG folgender Inhalt der bekannt zu machenden Angaben mitgeteilt: Es wird gebeten, einen Hinweis gem. § 10 HGB bekannt zu machen, wonach der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist. An der Verschmelzung sind beteiligtals Übertragende Gesellschaft die Invesco Hanover City Hotel Investment GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (inländische Geschäftsanschrift: c/o Citco Deutschland GmbH, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main), und als Übernehmende Gesellschaft die im luxemburgischen Unternehmensregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter Abteilung B Nummer 149.911 eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à responsabilité limitée), ordnungsgemäß errichtet und bestehend nach den Gesetzen von Luxemburg, mit Sitz in 37A, Avenue J.F. Kennedy, L 1855 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg. Die Übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 89478. Die Übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im luxemburgischen Unternehmensregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter Abteilung Nummer 149.911. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der übertragenden deutschen Gesellschaft ist nicht bekannt zu machen, da diese über keine Minderheitsgesellschafter verfügt, sondern diese als 100prozentige deutsche Tochtergesellschaft auf ihre luxemburgische Muttergesellschaft verschmolzen wird. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Invesco Hanover City Hotel Investment GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Invesco Hanover City Hotel Investment GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Invesco Hanover City Hotel Investment GmbH unter deren Geschäftsanschrift c/o Citco Deutschland GmbH, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main - geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans im bzw. durch das für die übertragende Invesco Hanover City Hotel Investment GmbH zuständige Handelsregister gefordert werden muss.Die Rechte der Gläubiger der Übernehmenden Gesellschaft, der Invesco European Hotel Real Estate V S.à r.l. richten sich insbesondere nach Artikel 268 des luxemburgischen Handelsgesetzes. Danach können die Gläubiger der Übernehmenden Gesellschaft, deren Forderungen vor dem Tag der Veröffentlichung des Beschlusses der außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Alleingesellschafterin der Übernehmenden Gesellschaft im luxemburgischem Amtsblatt (Recueil Electronique des Sociétés et Associations) entstanden sind, zwei (2) Wochen nach der Veröffentlichung den vorsitzenden Richter der Kammer für Handelssachen (Tribunal dArrondissement), die für die handelsrechtlichen Angelegenheiten im Bezirk, wo die Übernehmende Gesellschaft ihren Sitz hat, zuständig ist, auffordern, ihnen Sicherheit betreffend der noch nicht fälligen oder überfälligen Forderungen zu leisten, unter der Voraussetzung, dass sie nachweisen können, dass die Verschmelzung sich nachteilig auf ihre Rechte auswirkt und dass die Übernehmende Gesellschaft ihnen keine angemessenen Sicherheiten/Garantien gewährleistet hat.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos unter der Anschrift der Übertragenden Gesellschaft, c/o Citco Deutschland GmbH, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main, oder der Übernehmenden Gesellschaft, Invesco European Hotel Real Estate V S.à r.l, 37A, Avenue J.F. Kennedy, L 1855 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg eingeholt werden.Veränderungen
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Neueintragungen
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