Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 82703
Firma: Moody's Analytics Deutschland GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
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HRB 82703: Moody's Analytics Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, An der Welle 5...
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HRB 82703: Moody's Analytics Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, An der Welle 5...
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HRB 82703: Moody's Analytics Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, An der Welle 5...
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Moody's Analytics Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, An der Welle 5, 60322 Fra...
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Moody's Analytics Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, An der Welle 5, 60322 Fra...
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Moody's Analytics Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, An der Welle 5, 60322 Fra...
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Moody's Analytics Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, An der Welle 5, 60322 Fra...
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Moody's Analytics Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, An der Welle 5, 60322 Fra...
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Veröffentlichung vom 06.10.2008 12:00:00
Moody's Analytics Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, (An der Welle 5, 60322 Frankfurt am Main).Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 650,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung des Teilbetriebs (Analytics Business) der Moody's Deutschland GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 33863) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 25.650,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens (Analytics Business) der Moody's Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 33863) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
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