Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 25809
Firma: KOMDRUCK AG
Sitz: Fürth
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HRB 25809: KOMDRUCK AG, Fürth, Auf der Binn 7-9, 64658 Fürth. Nicht mehr Vorstan...
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HRB 25809: KOMDRUCK AG, Fürth, Auf der Binn 7-9, 64658 Fürth. Bestellt als Vorst...
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HRB 25809: KOMDRUCK AG, Fürth, Auf der Binn 7-9, 64658 Fürth. Nicht mehr Vorstan...
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HRB 25809: KOMDRUCK AG, Heppenheim (Bergstraße), Benzstrasse 2a, 64646 Heppenhei...
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HRB 25809:KOMDRUCK AG, Heppenheim (Bergstraße), Benzstrasse 2a, 64646 Heppenheim...
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Veröffentlichung vom 23.08.2011 12:00:00
KOMDRUCK AG, Heppenheim (Bergstraße), Benzstrasse 2a, 64646 Heppenheim (Bergstraße). Die Hauptversammlung vom 28.01.2011 mit Nachtrag vom 13.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § 5 beschlossen. Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Benzstrasse 2a, 64646 Heppenheim (Bergstraße). Bestellt als Vorstandsmitglied: Keßler, Stefan Oliver Peter, Heppenheim (Bergstraße), *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Vorstandsmitglied: Schneider, Stefan, Fürth, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.01.2011 mit Nachtrag vom 13.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der KOMDRUCK System GmbH mit Sitz in Heppenheim (Bergstraße) (Amtsgericht Darmstadt, HRB 24872) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Keßler, Stefan Oliver Peter aus Heppenheim (Bergstraße),
Schneider, Stefan aus FürthVeränderungen
KOMDRUCK AG, Heppenheim (Bergstraße) (Benzstrasse 2 a, 64646 Heppenheim (Bergstr...