Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 115188
Firma: Planungsgruppe Brachmann Gesellschaft für vernetzte Bauberatung mbH - Objektplanung * Tragwerksplanung * Bauüberwachung
Sitz: München
Adresse: Schwanthalerstr. 9-11, 80336 München
Veränderungen
HRB 115188: Planungsgruppe Brachmann Gesellschaft für vernetzte Bauberatung mbH ...
Veränderungen
HRB 115188: Planungsgruppe Brachmann Gesellschaft für vernetzte Bauberatung mbH ...
Veränderungen
HRB 115188:Planungsgruppe Brachmann Gesellschaft für vernetzte Bauberatung mbH -...
Veränderungen
Planungsgruppe Brachmann Gesellschaft für vernetzte Bauberatung mbH - Objektplan...
Veränderungen
Planungsgruppe Brachmann Gesellschaft für vernetzte Bauberatung mbH - Objektplan...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 13.08.2008 12:00:00
Planungsgruppe Brachmann Gesellschaft für vernetzte Bauberatung mbH - Objektplanung * Tragwerksplanung * Bauüberwachung, München (Cuvilliésstr. 9, 81679 München). Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2008 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Erbringung von Planungsleistungen nach der HOAI, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, in den Leistungsbereichen Objektplanung und Tragwerksplanung gemäß Teil II bzw. VII und VIII HOAI sowie in den Bereichen Thermische Bauphysik und Schallschutz gemäß Teil X bzw. XI HOAI. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 16.07.2008 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2008 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 16.07.2008 Teile des Vermögens auf die "Planungsgruppe Brachmann Facility Network Systems GmbH" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 174912) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.