Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 734745
Veränderungen
HRB 734745: Aurum Agrar GmbH, Hirschberg, Goldbeckstraße 7, 69493 Hirschberg. Be...
Veränderungen
HRB 734745: Aurum Agrar GmbH, Hirschberg, Goldbeckstraße 7, 69493 Hirschberg. Di...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.10.2019 12:01:00
HRB 734745: Aurum Agrar GmbH, Hirschberg, Goldbeckstraße 7, 69493 Hirschberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2019. Geschäftsanschrift: Goldbeckstraße 7, 69493 Hirschberg. Gegenstand: Landwirtschaft, insbesondere der Erwerb oder das Anpachten land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke und grundstücksgleicher Rechte zur alleinigen oder gemeinschaftlichen Bewirtschaftung und / oder zur Verpachtung; dies kann über landwirtschaftliche Besitzgesellschaften in Kooperation mit den Bewirtschaftern der erworbenen Agrarflächen geschehen; sonstige Leistung, die den Gegenstand zu Buchstabe a) direkt oder indirekt zu fördern geeignet sind. Stammkapital: 2.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Wattenberg, Marcus, Spenge, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Goldbeck, Jörg-Uwe, Bielefeld, *XX.XX.XXXX; Goldbeck, Jan-Hendrik, Bielefeld, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Aurum Agrar GmbH & Co. KG", Hirschberg (Amtsgericht Mannheim HRA 706099) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Goldbeck, Jan-Hendrik aus Bielefeld,
Goldbeck, Jörg-Uwe aus Bielefeld,
Wattenberg, Marcus aus Spenge