Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 725406
Veränderungen
HRB 725406: SolarConsult AG, Freiberg am Neckar, Steinbeisstraße 20, 71691 Freib...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 725406: SolarConsult AG, Freiberg am Neckar, Steinbeisstraße 20, 71691 Freib...
Veränderungen
HRB 725406: SolarConsult AG, Freiberg am Neckar, Alte Bahnlinie 8, 71691 Freiber...
Vorgänge ohne Eintragung
SolarConsult AG, Freiberg am Neckar (Alte Bahnlinie 8, 71691 Freiberg am Neckar)...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.02.2008 12:00:00
SolarConsult AG, Freiberg am Neckar (Gerhart-Hauptmann-Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar). Aktiengesellschaft. Satzung vom 24.08.2007. Gegenstand: Entwicklung, Produktion, Vermittlung und Vertrieb von Produkten im Bereich Solartechnik; Beratung im Bereich der erneuerbaren Energien (einschließlich der diesbezüglichen Finanzierungsberatung und Darlehensbeschaffung); Installation von Photovoltaik-, Windkraft- und Solaranlagen sowie von Blockheizkraftwerken einschließlich der hierfür erforderlichen Elektroinstallationen und der Reparatur der Geräte, Maschinen und Anlagen. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Kleinknecht, Ralf, Freiberg am Neckar, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SolarConsult GmbH", Freiberg a.N. (Amtsgericht Stuttgart HRB 206600) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kleinknecht, Ralf aus Freiberg am Neckar