Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 710251
Firma: ImmoVent AG
Sitz: Mannheim
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 710251: ImmoVent AG, Mannheim, Hauptstraße 99, 68259 Mannheim. Die Gesellsch...
Veränderungen
HRB 710251:ImmoVent AG, Mannheim, Hinter den Dorfgärten 2, 68239 Mannheim.Änderu...
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ImmoVent AG, Mannheim, Hinter den Dorfgärten 2, 68239 Mannheim. Nicht mehr Vorst...
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ImmoVent AG, Mannheim, Hauptstraße 99, 68259 Mannheim. Änderung der Geschäftsans...
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ImmoVent AG, Mannheim, Hauptstraße 99, 68259 Mannheim. Nicht mehr Vorstand: Bado...
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ImmoVent AG, Mannheim, Mallaustr. 69-73, 68219 Mannheim. Änderung der Geschäftsa...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.10.2010 12:00:00
ImmoVent AG, Mannheim, Mallaustr. 69-73, 68219 Mannheim.Aktiengesellschaft. Satzung vom 30.08.2010 mit Änderung vom 24.09.2010. Geschäftsanschrift: Mallaustr. 69-73, 68219 Mannheim. Gegenstand: Der An- und Verkauf von Immobilien und alle hiermit im Zusammenhhang stehenden Tätogkeiten. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten sie gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden. Vorstandsvorsitzender: Bongiorno, Salvatore, Mannheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Badour, Daniel, Mannheim, *XX.XX.XXXX; Bruttel, Andreas, Ladenburg, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ImmoVent GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 706288) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Badour, Daniel aus Mannheim,
Bongiorno, Salvatore aus Mannheim,
Bruttel, Andreas aus Ladenburg