Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 590548
Firma: AIH Arbeitsinitiative Hohenlohekreis -gemeinnützige GmbH-
Sitz: Künzelsau
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HRB 590548: AIH Arbeitsinitiative Hohenlohekreis -gemeinnützige GmbH-, Neuenstei...
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HRB 590548: AIH Arbeitsinitiative Hohenlohekreis -gemeinnützige GmbH-, Neuenstei...
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HRB 590548: AIH Arbeitsinitiative Hohenlohekreis -gemeinnützige GmbH-, Künzelsau...
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HRB 590548: AIH Arbeitsinitiative Hohenlohekreis -gemeinnützige GmbH-, Künzelsau...
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AIH Arbeitsinitiative Hohenlohekreis -gemeinnützige GmbH-, Künzelsau, Daimlerstr...
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AIH Arbeitsinitiative Hohenlohekreis -gemeinnützige GmbH-, Künzelsau, Daimlerstr...
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AIH Arbeitsinitiative Hohenlohekreis -gemeinnützige GmbH-, Künzelsau, Daimlerstr...
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AIH Arbeitsinitiative Hohenlohekreis -gemeinnützige GmbH-, Künzelsau (Daimlerstr...
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Veröffentlichung vom 03.12.2007 12:00:00
AIH Arbeitsinitiative Hohenlohekreis -gemeinnützige GmbH-, Künzelsau (Daimlerstr. 24, 74653 Künzelsau). Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und Zweck) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Arbeitsinitiative zur Unterstützung und Förderung von Arbeitslosen, insbesondere auch solchen mit Behinderung, sowie von späterer Arbeitslosigkeit bedrohte Schüler des Hohenlohekreises. Der Gegenstand wird verwirklicht durch Betreuung, Beschäftigung und Qualifizierung von Arbeitslosen, durch die Qualifizierung von Jugendlichen mit fehlendem oder mangelhaftem Schulabschluss sowie durch präventive Förderung von Schülern, welche arbeitsmarktrelevante Defizite aufweisen. Der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommen soll, ist nicht fest abgeschlossen. Die Gesellschaft fördert eine Überleitung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Schwerpunkt des Gesellschaftszwecks liegt in der Förderung, Betreuung und fachlichen Qualifizierung, um die beteiligten Personen an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranzuführen. Die Qualifikation findet auch durch Übernahme von Lohnaufträgen statt. Ein Mittel der Integration ist die Erprobung der Arbeitstauglichkeit im regulären Arbeitsmarkt durch Entleihtätigkeit bei Unternehmen, die bei Bewährung der Entliehenen eine Übernahme in den Entleihbetrieb vorsehen. Zur Verwirklichung des Satzungszweckes kann die Gesellschaft entsprechende Einrichtungen unterhalten oder Dritte beauftragen. Die Gesellschaft kann ihre Ziele auf absehbare Zeit nur mit Unterstützung aus öffentlichen Mitteln verwirklichen. Eigenwirtschaftliche, gewerbliche oder sonstige Erwerbszwecke werden in erster Linie nicht verfolgt.