Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 141965 B
Firma: hkm Berlin Hohner's Kabelmontagen GmbH
Sitz: Berlin
Löschungen von Amts wegen
HRB 141965 B: hkm Berlin Hohner's Kabelmontagen GmbH, Berlin, Wilhelmsmühlenweg ...
Veränderungen
HRB 141965 B: hkm Berlin Hohner's Kabelmontagen GmbH, Berlin, Wilhelmsmühlenweg ...
Veränderungen
hkm Berlin Hohner's Kabelmontagen GmbH, Berlin, Wilhelmsmühlenweg 61, 12621 Berl...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.05.2012 12:00:00
hkm Berlin Hohner's Kabelmontagen GmbH, Berlin, Hönower Straße 64, 12623 Berlin, (Gegenstand:Fernmeldebau, Signaltechnik, Kabelverlegungen, Tiefbau, Kernbohrungen, Elektroarbeiten). Firma: hkm Berlin Hohner's Kabelmontagen GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Hönower Straße 64, 12623 Berlin Gegenstand: Fernmeldebau, Signaltechnik, Kabelverlegungen, Tiefbau, Kernbohrungen, Elektroarbeiten Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Hohner, Boris, *XX.XX.XXXX, Glienicke/Nordbahn; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma hkm Berlin Hohner's Kabelmontagen e. K. vom Inhaber Boris Hohner geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 46683 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 12.04.2012. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Hohner, Boris aus Glienicke/Nordbahn