Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen PR 3299
Firma: Dr. Hollmann & Kammel Management Consultants Partnerschaft Ingenieure
Sitz: Bielefeld
Adresse: Am Menkebach 13, 33689 Bielefeld
Veränderungen
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Veränderungen
PR 3299: Dr. Hollmann & Kammel Management Consultants Partnerschaft Ingenieure, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.05.2015 20:01:00
PR 3299: Dr. Hollmann & Kammel Management Consultants Partnerschaft Ingenieure, Bielefeld (Lindemann-Platz 3, 33689 Bielefeld). Partnerschaft. Die Durchführung von Beratungsdienstleistungen mit dem Schwerpunkt auf umsetzungsorientierte Strategie- und Managementberatung. Insbesondere werden die folgenden Beratungs- und Geschäftsfelder fokussiert: Strategie- und Konzeptberatung, Organisationsberatung, Geschäftsprozessmanagement, Wissensmanagement, Transformationsmanagement, Integrationsmanagement, Interimsmanagement, Umsetzungsbegleitung, Studien, Schulungen. Neben der strategisch-konzeptionellen Beratung soll die praktische Unterstützung bei der operativen Umsetzung der beratenden Themen in validen Projekten durch Projektleitungs-, Qualitätssicherungs- oder auch Coachingansätze vorangetrieben werden. Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszweckes notwendig oder nützlich sind. Jeweils zwei Partner vertreten gemeinsam. Partner: Dr. Hollmann, Maik, Ingenieur und Management Consultant, Bielefeld, *XX.XX.XXXX; Kammel, Eike, Ingenieur und Management Consultant, Reutlingen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Dr. Hollmann & Kammel Management Consultants GmbH, Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld, HRB 40586) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.12.2014 und der ergänzenden Beschlüss der Gesellschafterversammlungen vom 11.03. und vom 07.04.2015.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Hollmann, Maik, Ingenieur Management Consultant aus Bielefeld,
Kammel, Eike, Ingenieur Management Consultant aus Reutlingen