Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 13958
Firma: AML Erste Portfolio GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Eschenheimer Anlage 1, 60313 Frankfurt
Veränderungen
AML Erste Portfolio GmbH, Aachen (Eschenheimer Anlage 1, 60313 Frankfurt). Der S...
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AML Erste Portfolio GmbH, Aachen (Robert-Schuman-Straße 51, 52066 Aachen).Nicht ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.12.2006 07:42:00
AML Erste Portfolio GmbH, Aachen (Robert-Schuman-Straße 51, 52066 Aachen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb von Darlehens- und sonstigen Geldforderungen sowie deren Verwaltung und Verwertung für eigene Rechnung, ohne dass Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 1 a Satz 2 KWG betrieben werden. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet erscheinen. Sie kann insbesondere Unternehmen, deren Unternehmensgegenstände ihrem eigenen gleich oder ähnlich sind, gründen, sie erwerben, pachten, sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten; weiter ganz oder teilweise ihren Betrieb verpachten oder die Betriebsführung Dritten überlassen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Köhlbach, Stefan, Herzogenrath, *XX.XX.XXXX; Pütz, Hubert, Aachen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles, nämlich des Kreditportfolios, bestehend aus den in Abschnitt 4, 5 und 6 des Ausgliederungsplanes (nebst Anlagen) näher bezeichneten Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens der AachenMünchener Lebensversicherung AG mit Sitz in Aachen (AG Aachen HRB 722 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.11.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.11.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Köhlbach, Stefan aus Herzogenrath,
Pütz, Hubert aus Aachen